Geschrieben von +emfut+ am 30.01.2008, 7:22 Uhr |
Dringende Frage bzgl. Klärung der Vaterschaft
Du kannst da nix machen, daß muß Dein Mann machen. Er muß sich einen Anwalt nehmen und auf Feststellung der Vaterschaft klagen.
Allerdings kann man das eigentlich nur, wenn maximal zwei Jahre seit Auftreten konkreter Zweifel vergangen sind. Das heißt, es muß in den letzten zwei Jahren etwas geschehen sein, was ihn an seiner Vaterschaft ernsthaft zweifeln läßt - ein "das ist nicht meine Nase" reicht da nicht. In Zweifel bist Du dann die Doofe, die ihm das jetzt erst vor den Latz geknallt hat, daß es da einen anderen gab.
Was ich mich aber fragen würde: Was macht das mit dem Kind? Und ist es das wert? Auch wenn Dein Mann sich emotional weiter kümmert: Das Kind bekommt die Vaterschaftklage mit dem ganze Hickhack mit - je älter desto mehr. Ich hätte halt Angst, daß das Kind dann das Gefühl bekommt: "Papa will mich nicht mehr haben!"
Warum eigentlich tut Dir der Geldbeutel Deines Mannes jetzt auf einmal leid? Vorher mußte er doch auch für das Kind zahlen, auch wenn es nicht seins war. Ich hätte es schlauer gefunden, den Vater vorher schon zahlen zu lassen. Auch das hätte ja an der emotionalen Vaterschaft nichts ändern müssen. Irgendwie habe ich das Gefühl, daß da jetzt trennungsbezogene Kriege auf dem Rücken des Kindes ausgetragen werden. Tut mir leid, aber das ist mein Eindruck.
Und hör auf mit der Ich-bin-schuld-Nummer. Das habt Ihr schon zu dritt an die Wand gefahren. Sowohl Dein Mann als auch der Kindsvater hätten die Möglichkeit gehabt, es gar nicht dazu kommen zu lassen. Insofern finde ich das Verhalten von Euch allen Dreien ziemlich daneben - was mich wiederum zu dem Schluß führt, daß Eure gemeinsame Dummheit jetzt zu Nachteilen für das Kind führen soll.
Gruß,
Elisabeth.
- Dringende Frage bzgl. Klärung der Vaterschaft - nibi 29.01.08, 22:36
- Re: Dringende Frage bzgl. Klärung der Vaterschaft - berita 29.01.08, 23:09
- Re: Dringende Frage bzgl. Klärung der Vaterschaft - nibi 29.01.08, 23:17
- Re: Dringende Frage bzgl. Klärung der Vaterschaft - nagchampa 29.01.08, 23:26
- Re: Dringende Frage bzgl. Klärung der Vaterschaft - nibi 29.01.08, 23:17
- Re: Dringende Frage bzgl. Klärung der Vaterschaft - +emfut+ 30.01.08, 7:22
- Re: Dringende Frage bzgl. Klärung der Vaterschaft - Robina 30.01.08, 17:35
- Re: Dringende Frage bzgl. Klärung der Vaterschaft - Silke68 30.01.08, 7:50
- Re: Dringende Frage bzgl. Klärung der Vaterschaft - engelchen_lpz 30.01.08, 8:07
- Re: Dringende Frage bzgl. Klärung der Vaterschaft - Jo-Ann 30.01.08, 10:34
- Re: Dein Kind gilt als ehelich geboren und... - Mijou 30.01.08, 11:30
- Kann ich Dich anmailen?... - duko 30.01.08, 17:39
- Re: Kann ich Dich anmailen?... - nibi 30.01.08, 21:08
- Kann ich Dich anmailen?... - duko 30.01.08, 17:39
- Re: Dein Kind gilt als ehelich geboren und... - Mijou 30.01.08, 11:30
- Re: Dringende Frage bzgl. Klärung der Vaterschaft - Jo-Ann 30.01.08, 10:34
- Re: Dringende Frage bzgl. Klärung der Vaterschaft - engelchen_lpz 30.01.08, 8:07
- Re: Dringende Frage bzgl. Klärung der Vaterschaft - Nicole-Mami 30.01.08, 20:07
- Re: Danke für alle Antworten! - nibi 30.01.08, 21:07
- ReNachtrag - nibi 30.01.08, 21:27
- Re: Danke für alle Antworten! - nibi 30.01.08, 21:07
- Re: Dringende Frage bzgl. Klärung der Vaterschaft - berita 29.01.08, 23:09