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Geschrieben von berita am 29.01.2008, 23:09 Uhr

Dringende Frage bzgl. Klärung der Vaterschaft

Hallo,

der erste Schritt wäre sicher, selbst zum Anwalt gehen. Das ist so ein "Spezialfall", wo dir hier vielleicht keiner wirklich weiterhelfen kann. Meines Wissens ist in einer Ehe erstmal automatisch der Ehemann der Vater des Kindes. Man kann eine Klage auf Nichtehelichkeit bzw. Feststellung der Vaterschaft einreichen. Allerdings weiss ich nicht, ob das zeitlich unbegrenzt möglich ist, glaube mal was von einer Frist von 2 Jahren gelesen zu haben. Und wenn man bedenkt, dass dein Mann das Kind als sein eigenes angenommen hat, ist das noch nicht mal so fernliegend. Beziehungen zu Kindern enden nicht durch Trennung der Eltern, finde ich..

LG
Berit

 
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