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Geschrieben von Mijou am 30.01.2008, 11:30 Uhr

Dein Kind gilt als ehelich geboren und...

Hallo,

alle Kinder, die während einer Ehe geboren werden, gelten als "richtige" Kinder des Ehemanss - auch wenn sie von einem anderen stammen. Dein Mann ist also momentan der rechtmäßige Vater!

Dies ist der juristische "Grundzustand". Ob und wie man den verändern kann, können wir als Laien Dir natürlich nicht sagen, das muss Deine (zukünftige) Anwältin oder Dein Anwalt mit Dir klären. Kann man hier im Unterhaltsrecht überhaupt etwas ändern (was nicht sicher ist), wird Dein Seitensprung um einen Vaterschaftstest wohl nicht herumkommen. Da er den nicht freiwillig leisten wird, musst Du Dir selbst auch möglichst rasch anwaltliche Hilfe nehmen.
Es geht ja jetzt und ab sofort schon um den Getrenntlebens-Unterhalt, der VOR der Scheidung gezahlt werden muss.

Erkundige Dich bei einer Landesanwaltskammer nach auf Scheidungs- und Unterhaltsrecht spezialisierten Anwälten (oder besser Anwältinnen) in Deiner Umgebung, und mach' gleich einen Termin aus, huh? Auch Dein Mann sollte seinen Anwalt befragen, es ist ja wahrscheinlich so, dass ER die Vaterschaft zuerst anzweifeln muss, damit er um den Unterhalt herum kommt!

Grüßle und viel Glück,

Mimi

 
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