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Geschrieben von nibi am 29.01.2008, 22:36 Uhr

Dringende Frage bzgl. Klärung der Vaterschaft

Hallo,

ich schreibe zum ersten Mal in diesem Forum und habe gleich ein paar wichtige Fragen- evtl. kennt sich jemand etwas mit der Rechtslage aus.

Ich bin verheiratet, habe mich aber vor kurzem von meinem Mann getrennt.
Wir haben 3 Kinder, jedoch entstand eines aus einem Seitensprung mit einem anderen Mann- mein Ehemann wusste dies von Anfang an und hat die Kleine ohne Zögern als sein eigenes angenommen, was ihm mehr als hoch anzurechnen ist. Der leibliche Vater des Kindes hingegen bestand vehement auf einem Abbruch, schlug mich während der Schwangerschaft in den Bauch und stellte sehr schnell klar, dass er dieses Kind nicht will.

Wir wurden uns dahingehend einig, dass er keinerlei Rechte und Verpflichtungen hat.
Da sich die Situation aufgrund der Trennung nun grundlegend geändert hat und ich meinen Mann nicht mehr als nötig "bluten" lassen möchte, will ich nun Unterhalt vom leiblichen Vater einfordern.

Ich habe es zunächst auf dem inoffiziellen Wege versucht-mit dem Ergebnis, dass besagter Erzeuger nur noch über einen Anwalt mit mir kommunizieren möchte.

Nun stehe ich vor der Frage, was meine ersten Schritte sein sollen, wer die Anwaltskosten trägt und ob der Erzeuger sich grundsätzlich weigern kann, den Vaterschaftstest zu machen.

Ich gestehe, ich bin mit der derzeitigen Situation überfordert und hoffe, ihr könnt mir wertungsfrei (ich weiß, dass ich die Schuld an der Situation zum Großteil selbst trage und dass das alles nicht in Odnung war) den ein oder anderen Ratschlag zukommen lassen.

Viele Grüße,

nibi

 
14 Antworten:

Re: Dringende Frage bzgl. Klärung der Vaterschaft

Antwort von berita am 29.01.2008, 23:09 Uhr

Hallo,

der erste Schritt wäre sicher, selbst zum Anwalt gehen. Das ist so ein "Spezialfall", wo dir hier vielleicht keiner wirklich weiterhelfen kann. Meines Wissens ist in einer Ehe erstmal automatisch der Ehemann der Vater des Kindes. Man kann eine Klage auf Nichtehelichkeit bzw. Feststellung der Vaterschaft einreichen. Allerdings weiss ich nicht, ob das zeitlich unbegrenzt möglich ist, glaube mal was von einer Frist von 2 Jahren gelesen zu haben. Und wenn man bedenkt, dass dein Mann das Kind als sein eigenes angenommen hat, ist das noch nicht mal so fernliegend. Beziehungen zu Kindern enden nicht durch Trennung der Eltern, finde ich..

LG
Berit

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Re: Dringende Frage bzgl. Klärung der Vaterschaft

Antwort von nibi am 29.01.2008, 23:17 Uhr

Zuerst einmal vielen Dank für Deine Antwort.
Mir liegt nichts ferner, als meinem Ehemann das Kind zu entziehen (es gibt einen netten Spruch, der da lautet: Nicht das Blut, sondern das Herz macht uns zu Vätern).
Ich möchte lediglich, dass der Erzeuger Unterhalt für die Kleine zahlt (auch das scheint nicht wirklich fair, ich weiß), da ich meinen Kindern UND meinem Noch-Ehemann einen gewissen Lebensstandart erhalten möchte.

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Re: Dringende Frage bzgl. Klärung der Vaterschaft

Antwort von nagchampa am 29.01.2008, 23:26 Uhr

Klar, wäre das potentiell möglich. Was meint denn der Erzeuger dazu?

Ich glaube ein wichtiger Schritt muss dein Mann tun und die Vaterschaft anzweifeln. Das geht allerdings nur, wenn sie noch nicht 2 oder 3 ist. Aber ein Anwalt der sich mit Unterhaltsfragen auskennt wird dir weiterhelfen.


Suse

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Re: Dringende Frage bzgl. Klärung der Vaterschaft

Antwort von +emfut+ am 30.01.2008, 7:22 Uhr

Du kannst da nix machen, daß muß Dein Mann machen. Er muß sich einen Anwalt nehmen und auf Feststellung der Vaterschaft klagen.
Allerdings kann man das eigentlich nur, wenn maximal zwei Jahre seit Auftreten konkreter Zweifel vergangen sind. Das heißt, es muß in den letzten zwei Jahren etwas geschehen sein, was ihn an seiner Vaterschaft ernsthaft zweifeln läßt - ein "das ist nicht meine Nase" reicht da nicht. In Zweifel bist Du dann die Doofe, die ihm das jetzt erst vor den Latz geknallt hat, daß es da einen anderen gab.

Was ich mich aber fragen würde: Was macht das mit dem Kind? Und ist es das wert? Auch wenn Dein Mann sich emotional weiter kümmert: Das Kind bekommt die Vaterschaftklage mit dem ganze Hickhack mit - je älter desto mehr. Ich hätte halt Angst, daß das Kind dann das Gefühl bekommt: "Papa will mich nicht mehr haben!"

Warum eigentlich tut Dir der Geldbeutel Deines Mannes jetzt auf einmal leid? Vorher mußte er doch auch für das Kind zahlen, auch wenn es nicht seins war. Ich hätte es schlauer gefunden, den Vater vorher schon zahlen zu lassen. Auch das hätte ja an der emotionalen Vaterschaft nichts ändern müssen. Irgendwie habe ich das Gefühl, daß da jetzt trennungsbezogene Kriege auf dem Rücken des Kindes ausgetragen werden. Tut mir leid, aber das ist mein Eindruck.

Und hör auf mit der Ich-bin-schuld-Nummer. Das habt Ihr schon zu dritt an die Wand gefahren. Sowohl Dein Mann als auch der Kindsvater hätten die Möglichkeit gehabt, es gar nicht dazu kommen zu lassen. Insofern finde ich das Verhalten von Euch allen Dreien ziemlich daneben - was mich wiederum zu dem Schluß führt, daß Eure gemeinsame Dummheit jetzt zu Nachteilen für das Kind führen soll.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Dringende Frage bzgl. Klärung der Vaterschaft

Antwort von Silke68 am 30.01.2008, 7:50 Uhr

hallo,
hat dein mann die vaterschaft damals anerkannt?dann siehts schlecht aus.soviel ich weiß gilt die 2-jahres-frist für die vaterschaftsanfechtung ab zeitpunkt der kenntnis.das heißt,wenn das kind schon älter als 2 jahre ist und der erzeuger nachweisen kann,daß ihr es wußtest,daß er der vater ist,das kind aber als kind deines mannes behandelt,dann dürfte es schwer sein.ehelich geborene kinder sind rechtlich kinder des ehemannes.falls ihr aber doch irgendwie erfolg haben solltet,müßtest du damit rechnen,daß der erzeuger besuchsrecht einklagt.auch wenn es nur ist,um dir eins auszuwischen.das durch zu kriegen ist zwar schwer,aber über jugendämter ist es sicher möglich,daß langsam ins rollen zu bringen.also wäge vorher alles genau ab.ich selbst habe eineiges durch und für mich ist ganz sicher,daß elternwohl vor kindeswohl geht.kinder sind nicht so wichtig,wie die eltern,speziell die väter.ein richter sagte mir mal" der vater hat das recht,das kind zu sehen " ich hab dann nur gesagt,daß wir aber auch die pflicht haben,das kind zu schützen.laß dich am besten berraten,von einem fachanwalt für familienrecht.wenn es finanziell schwierig ist,kannst du prozeßkostenhilfe beantragen.eine kollegin von mir hat alles ( unterhalt,besuchsrecht...) übers jugendamt laufen lassen.das hat sie gar nichts gekostet.aber es gibt eben solche und solche jugendämter.

ich wünsch euch viel glück.silke

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Re: Dringende Frage bzgl. Klärung der Vaterschaft

Antwort von engelchen_lpz am 30.01.2008, 8:07 Uhr

ich würd auch sagen, ist die vaterschaftsanerkennung unterschrieben und der leibl. kv deiner tochter weiß das werdet ihr keine chance haben. sorry

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Re: Dringende Frage bzgl. Klärung der Vaterschaft

Antwort von Jo-Ann am 30.01.2008, 10:34 Uhr

Ist ja nicht meine Sache, aber ich bin im leichten Schock nach so einem Posting.

Wenn die Vereinbarung am Anfang ganz klar war, dann soll man das auch so durchziehen und nicht jetzt wegen Geld eine andere Entscheidung treffen.

Wie wollt ihr das eigentlich dem Kind erklaeren? Oder geht es nur ums Geld?

Sorry, aber jeder von uns wuenscht mehr Geld und es wird wahrscheinlich nie genug sein, aber wenn Du schreibst das machst Du sogar Deinem Mann zuliebe da hoert der Spass auf. Ich wuerde noch ein wenig verstehen: ich mache das meinem Kind zuliebe. Aber dann bitte mit allen Konsekvenzen.

Alles Gute
Indra

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Re: Dein Kind gilt als ehelich geboren und...

Antwort von Mijou am 30.01.2008, 11:30 Uhr

Hallo,

alle Kinder, die während einer Ehe geboren werden, gelten als "richtige" Kinder des Ehemanss - auch wenn sie von einem anderen stammen. Dein Mann ist also momentan der rechtmäßige Vater!

Dies ist der juristische "Grundzustand". Ob und wie man den verändern kann, können wir als Laien Dir natürlich nicht sagen, das muss Deine (zukünftige) Anwältin oder Dein Anwalt mit Dir klären. Kann man hier im Unterhaltsrecht überhaupt etwas ändern (was nicht sicher ist), wird Dein Seitensprung um einen Vaterschaftstest wohl nicht herumkommen. Da er den nicht freiwillig leisten wird, musst Du Dir selbst auch möglichst rasch anwaltliche Hilfe nehmen.
Es geht ja jetzt und ab sofort schon um den Getrenntlebens-Unterhalt, der VOR der Scheidung gezahlt werden muss.

Erkundige Dich bei einer Landesanwaltskammer nach auf Scheidungs- und Unterhaltsrecht spezialisierten Anwälten (oder besser Anwältinnen) in Deiner Umgebung, und mach' gleich einen Termin aus, huh? Auch Dein Mann sollte seinen Anwalt befragen, es ist ja wahrscheinlich so, dass ER die Vaterschaft zuerst anzweifeln muss, damit er um den Unterhalt herum kommt!

Grüßle und viel Glück,

Mimi

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Re: Dringende Frage bzgl. Klärung der Vaterschaft

Antwort von Robina am 30.01.2008, 17:35 Uhr

Kann mich nur anschließen! Hast Du auch schon mal an das Kind gedacht? Warum willst Du mit dem Erzeuger, der Dich so mies behandelt hat, jetzt noch irgendeinen Streit eingehen. Das führt doch zwangsläufig auf furchtbaren Streß für alle Beteiligte hinaus. Wolltet Ihr Deiner Tochter denn später mal sagen, wer ihr wirklicher Vater ist? Wenn nicht, würde ich die Bälle jetzt mal ganz flach halten (würde ich aber ohnehin).
LG Robina

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Kann ich Dich anmailen?...

Antwort von duko am 30.01.2008, 17:39 Uhr

LG Nicky

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Re: Dringende Frage bzgl. Klärung der Vaterschaft

Antwort von Nicole-Mami am 30.01.2008, 20:07 Uhr

Also ich finde auch, dass eine Vaterschaftsanfechtung zum jetzigen Zeitpunkt denkbar schlecht gewählt ist.

Eure Kinder haben aufgrund Eurer Trennung sowieso schon Verlustängste, jetzt soll Deine Tochter damit klar kommen, dass ihre Geschwister nur ihre Halbgeschwister sind und ihr Vater ist gar nicht ihr Vater. Ein bisschen viel für eine Kinderseele.

Ich denke auch, Ihr hättet Euch das vorher überlegen müssen. jetzt muss Dein Mann die Absprache mit allen Konsequenzen - auch den finanziellen - tragen.

Eine Anfechtung der Vaterschaft reicht ja auch ins Erbrecht rüber - das sollte man nicht ausser Acht lassen.

Grundsätzlich finde ich aber auch, dass Deine Tochter ein Anrecht hat zu erfahren, wer ihr biologischer Vater ist. Allerdings nicht zum jetzigen Zeitpunkt und nicht auf diese Art, sondern irgendwann in ein paar Jahren und dann nur mündlich, ohne Änderungen auf dem Papier.

Alles Gute und falls es nur um den Schutz Deines Mannes geht - wenn er Dir noch so am Herzen liegt, solltet Ihr vielleicht noch einmal über den Sinn und Unsinn einer Trennung nachdenken. Ansonsten kannst Du durch Arbeit Deinen Teil zum Unterhalt beitragen und Deinen Mann dadurch entlasten, ohne dass dabei ein Kind in Mitleidenschaft gezogen wird.

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Re: Danke für alle Antworten!

Antwort von nibi am 30.01.2008, 21:07 Uhr

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Re: Kann ich Dich anmailen?...

Antwort von nibi am 30.01.2008, 21:08 Uhr

Schwierige Sache, da ich hier sonst unter anderem nick poste, müsste erst eine alternative E-mail Adresse einrichten, melde mich dann aber.

Nibi

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ReNachtrag

Antwort von nibi am 30.01.2008, 21:27 Uhr

Nein, meine Ehe liegt mir nicht mehr am Herzen, jedoch das Wohl meiner Kinder und das meines Mannes- denn ich habe nie behauptet, er sei ein schlechter Mensch. Wir haben einiges versucht und sind gescheitert.

nibi

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