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Geschrieben von Luna&Sol am 26.11.2004, 9:11 Uhr

Zuzahlung Mutter-Kind-Kur

Hallochen,

im Zuge der Gesundheitsreform hat sich das mit der Zuzahlung etwas verändert. Man kann sich auch mit geringem Einkommen auch erst dann "befreien" lassen, wenn man die 2% Eigentanteil vom Bruttojahreseinkommen selbst getragen hat. Das gilt auch für Sozialhilfeempfänger.

Ob man sich generell von der Zuzahlung in Krankenhäusern und Kuren befreien lassen kann eiss ich nicht genau. Früher hing beides miteinander zusammen. War man zuzahlungsbfreit für Medikamente, galt das auch fürs KH. Heute denke ich, klappt das nicht mehr.

Dein Kind ist unter 18 und muss sowieso nichts bezahlen. Bei dir würde ich mit einer Zuzahlung von 10 Euro am Tag rechnen. Informiere dich bei deiner kasse, die wissen das genau.

LG, Andrea.

 
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