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Geschrieben von Nase am 07.10.2011, 8:37 Uhr

Mögen eure 2-jährigen auch so gerne Trampolinspringen?

Die Frage ist, ob ihr so ein großes Trampolin in einem Gemeinschaftsgarten überhaupt aufstellen könnt, weil es ja ständig stehen bleibt.
Du kannst den Reißverschluß bestimmt irgendwie abschließen. Aber besser fände ich ne Vereinbarung mit den Nachbarn. Wir haben hier ein großes im Garten stehen, das gehört unseren Vermietern. Aber unser Kind darf da von Anfang an mit drauf. Das haben sie uns schon gesagt, bevor das Ding stand. Die Spielsachen im Garten sind für alle Kinder im Haus. Klar leite ich mein Kind dazu an, aufzupassen, und vor allem abzuwarten udn erstmal die eigentlichen "Besitzer" ran zu lassen. Neulich hat er am Sandkasten etwas kaputt gemacht, da konnt er aber tatsächlich nichts dafür, das hat er dann gesagt und mit dem Besitzer gemeinsam repariert. Und gut war.
Also wenn sowas im Gemeinschaftsgarten steht, dann fände ich es schon etwas "fies", wenn die Enkelkinder dann gar nicht drauf dürfen.

 
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