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Geschrieben von choizz am 12.04.2013, 19:14 Uhr

??? Arbeitgeber ???

Ertsmal: Was es doch für Arschlöcher gibt...

So...
Kündigen können sie natürlich, aber in deinem Fall ist oder wird das ja gaaanz schwer für deinen AG dich "loszuwerden". Vor allem weil du aus der Elternzeit bist und jedes Gericht dies Berücksichtig. Zumal er ja nicht nach Laune kündigen kann, er muss betriebliche Gründe oder ähnliches nachweisen, was er nicht können wird, wenn er deine Stelle einfach wem anders zuschustert und dir das jetzt schon bekannt ist.
Außer du willst auch, und machst mit,sprich du stimmst dem Aufhebungsvertrag zu.
Sonst hast das richtig gemacht und vieles wurde auch schon richtig. Anspruch auf Teilzeitarbeit bei Betriebsgröße unter 15Mitarbeiter besteht nicht. Jedoch hast du das Recht im Betrieb wieder Vollzeit zu arbeiten, jedoch nicht unbedingt auf der gleichen Stelle die du hattest. Ganz drastisch gesagt, können Sie dich auch als Idioten in den Keller anstellen, mit deinem alten Gehalt.
Schwieriges Thema...will man bei so einem AG überhaupt wieder einsteigen? Wird man da nochmal zufrieden arbeiten können?
Ich persönlich würde mir das zumindest mal anhören, was er sich für ne Abfindung vorstellt. Für Null Euro geht gar nichts, klar. Sei so klug, wenn du nicht schon warst, schließe ne Rechtsschutzversicherung für Beruf ab, somit biste Fachlich Top Vertreten und hast lediglich 150Euro Kosten. Aber hast 3 Monate Frist, nach Abschluss, bevor sie den ersten Fall zahlen.
Lg

 
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