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von Susi0103  am 12.04.2013, 15:17 Uhr

??? Arbeitgeber ???

Nein, unterschreib bloß nichts!
Du hast einen (offenbar unbefristeten) Vertrag und der gilt, völlig egal, ob denen das passt oder nicht.

Wenn Du aus der nächsten Elternzeit "rauskommst", MÜSSEN sie Dich wieder Vollzeit nehmen, wenn Du das willst.
Sie können Dir natürlich am 1. Tag nach der Elternzeit kündigen, aber die (mindestens!) 3-monatige Kündigungsfrist MÜSSEN sie Dich bezahlen, selbst wenn sie keine Arbeit für Dich haben.

 
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