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Geschrieben von miemie am 12.04.2013, 14:09 Uhr

??? Arbeitgeber ???

Äh, wie ist der denn drauf??? Natürlich darfst du da nix unterschreiben, für wie blöd hält er dich. Wenn du vorher eine Vollzeitstelle hattest, so hast du nach der Elternzeit natürlich auch einen rechtlichen Anspruch darauf! Und wie du das dann mit 2 Kindern regelst, ist ja nicht sein Problem. Du musst jedenfalls jetzt noch keine Entscheidung darüber treffen ob du wieder Vollzeit einsteigen kannst/willst oder nicht. Einen Anspruch auf eine Teilzeitstelle hast du aber, so viel ich weiss, nicht.

 
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