Erster Kinderwunsch

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Geschrieben von Schafinchen am 15.11.2018, 14:32 Uhr

welche Tätigkeiten sind erlaubt?

Arbeite als Marktleitung im LEH. Habe beim ersten auch bis zum Schluss gearbeitet und werde es wieder tun. Doch deine Frage gilt ja nun der rechtlichen Seite. Da ist es so, dass du weder über 5kg heben darfst noch schwere Paletten ziehen. Keine Nachtarbeit, heißt du darfst im Zeitraum 6:00 bis 20:00 Uhr für eine Schicht eingesetzt werden. Wir fangen 5:30Uhr an dass dürfte ich theoretisch nicht. Natürlich tritt dass alles erst ein sobald der Arbeitgeber Bescheid weiß. Zudem darfst du keine Überstunden mehr machen.

Eine Alternative gibt es - da muss ich meiner Vorrednerin widersprechen - im Einzelhandel schon, das ist die Kasse. Das darf man bis zum Mutterschutz machen und wird auch in vielen Fällen so gehabt habt.

Was du jetzt daraus machst wirst du wissen bzw. Mit deinem AB klären müssen.

Wie gesagt ich mache meine Arbeit bis zum Schluss. Für schwere Sachen habe ich Mitarbeiter, die mir helfen. Den Dienstplan Teile ich entsprechend ein. Da ich meinen Job Liebe kommt für mich nix anderes in Frage.

 
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