Erster Kinderwunsch

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Geschrieben von Felica am 14.11.2018, 15:22 Uhr

welche Tätigkeiten sind erlaubt?

Dein AG muss ei e gegährdungsbegutachtung machen. Ich zitiere das Amt für arbeitsschutz: ein BV im Einzelhandel seitens des AG ist nahezu unmöglich da ausreichend Ersatztätigkeiten. Bezüglich geben, gelegentliches heben über 5kg ist erlaubt, so 2mal die Stunde. Auch mittels Hilfsmittel gilt das. Schau doch einfach mal ins Mutterschutzgesetz, da steht alles drin.

 
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