Erster Kinderwunsch

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von Dutschess  am 15.11.2018, 7:01 Uhr

welche Tätigkeiten sind erlaubt?

Weiß der AG und / oder Kollegen von der FG ? Ist halt so, dass es gerade im Einzelhandel genug andere Möglichkeiten gibt zu Arbeiten. Damit das MuSchG greift, muss der AG informiert sein. Ob du das jetzt schon möchtest musst du wissen. Und das Gesetz sagt eben, dass du bis 5 Kg ran kannst. Ob der AG das Verlangen wird, wer weiß Immer schwierig ab zu wägen. Kannst du so arbeiten nicht einfach noch ein paar Wochen umgehen ? Und wenn’s offiziell wird musst du vielleicht ja auch nicht mehr.

 
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