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von brini83  am 14.11.2018, 9:20 Uhr

welche Tätigkeiten sind erlaubt?

Ich hab ja positiv getestet. Nun arbeite ich im Einzelhandel als Marktleiter Vertetung. Darf ich jetzt noch Paletten ziehen? Brauch ich wirklich nur bis 20 Uhr arbeiten? Darf ich Rollis ziehen /schieben und packen?

Bei einer Kollegin war es so, das sie alles bis zum Schluß gemacht hat.

Dann hatte ich aber auch 2 Kolleginnen, die haben dann vieles nicht mehr gemacht. ( beide hatten vorher eine Fehlgeburt. Genau wie ich)

Ich bin schon total auf den 30.11. gespannt
Mein 1 . Ultraschalltermin

 
5 Antworten:

Re: welche Tätigkeiten sind erlaubt?

Antwort von Felica am 14.11.2018, 15:22 Uhr

Dein AG muss ei e gegährdungsbegutachtung machen. Ich zitiere das Amt für arbeitsschutz: ein BV im Einzelhandel seitens des AG ist nahezu unmöglich da ausreichend Ersatztätigkeiten. Bezüglich geben, gelegentliches heben über 5kg ist erlaubt, so 2mal die Stunde. Auch mittels Hilfsmittel gilt das. Schau doch einfach mal ins Mutterschutzgesetz, da steht alles drin.

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Re: welche Tätigkeiten sind erlaubt?

Antwort von Dutschess am 15.11.2018, 7:01 Uhr

Weiß der AG und / oder Kollegen von der FG ? Ist halt so, dass es gerade im Einzelhandel genug andere Möglichkeiten gibt zu Arbeiten. Damit das MuSchG greift, muss der AG informiert sein. Ob du das jetzt schon möchtest musst du wissen. Und das Gesetz sagt eben, dass du bis 5 Kg ran kannst. Ob der AG das Verlangen wird, wer weiß Immer schwierig ab zu wägen. Kannst du so arbeiten nicht einfach noch ein paar Wochen umgehen ? Und wenn’s offiziell wird musst du vielleicht ja auch nicht mehr.

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Re: welche Tätigkeiten sind erlaubt?

Antwort von Schafinchen am 15.11.2018, 14:32 Uhr

Arbeite als Marktleitung im LEH. Habe beim ersten auch bis zum Schluss gearbeitet und werde es wieder tun. Doch deine Frage gilt ja nun der rechtlichen Seite. Da ist es so, dass du weder über 5kg heben darfst noch schwere Paletten ziehen. Keine Nachtarbeit, heißt du darfst im Zeitraum 6:00 bis 20:00 Uhr für eine Schicht eingesetzt werden. Wir fangen 5:30Uhr an dass dürfte ich theoretisch nicht. Natürlich tritt dass alles erst ein sobald der Arbeitgeber Bescheid weiß. Zudem darfst du keine Überstunden mehr machen.

Eine Alternative gibt es - da muss ich meiner Vorrednerin widersprechen - im Einzelhandel schon, das ist die Kasse. Das darf man bis zum Mutterschutz machen und wird auch in vielen Fällen so gehabt habt.

Was du jetzt daraus machst wirst du wissen bzw. Mit deinem AB klären müssen.

Wie gesagt ich mache meine Arbeit bis zum Schluss. Für schwere Sachen habe ich Mitarbeiter, die mir helfen. Den Dienstplan Teile ich entsprechend ein. Da ich meinen Job Liebe kommt für mich nix anderes in Frage.

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Nachtrag

Antwort von Schafinchen am 15.11.2018, 14:34 Uhr

Ach ja Metzgerei ist noch Tabu falls du keinen Immunschutz gg. Toxoplasmose hast.

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Re: welche Tätigkeiten sind erlaubt?

Antwort von Baby Bum am 18.11.2018, 22:09 Uhr

Ich arbeite auch im Supermarkt ,hab es bei mir erst in der 11 ssw gesagt ,bis dahin halt auch Paletten gemacht! Sobald sie es wissen ,füllt das mutterschutzgesetz, Du musst entscheiden ,wann du es ihnen sagst:)

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