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Geschrieben von RR am 27.04.2010, 15:25 Uhr

Wie findet ihr das???

Hallo
bei uns ist es so dass für berufstätige Mütter (also wenn beide Elternteile berufstätig sind) eine Sonderregelung gegeben werden KANN dann bis 13 Uhr statt bis 11.45 Uhr, darf aber dann nm nicht mehr kommen. Diese Regel gibt es aber NUR als Übergangsregel, d. h. die Eltern haben schon einen Ganztagesplatz beantragt aber der wird erst im Sommer n. Jahr z. B. frei.

Vielleicht ist es ja in besagtem Falle dieser anderen Mutter auch so?

viele Grüße

 
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