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Geschrieben von marijanam79 am 29.08.2013, 12:01 Uhr

Weil man....

so viel ich weiss, dem arbeitsmarkt nur zur vergügung stehen kann, wenn die kinderbetreuung gewährleistet ist?!

Es könnte ja sein, dass sich ein potenzieller ag meldet und sie nicht anfangen kann zu arbeiten, da sie niemanden für die kinder hat.

An die ap: hast schon mal beim jugendamt angerufen und deine situation geschildert? Tagesmutter?

Lg marijana

 
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