Geschrieben von marijanam79 am 29.08.2013, 12:01 Uhr |
Weil man....
so viel ich weiss, dem arbeitsmarkt nur zur vergügung stehen kann, wenn die kinderbetreuung gewährleistet ist?!
Es könnte ja sein, dass sich ein potenzieller ag meldet und sie nicht anfangen kann zu arbeiten, da sie niemanden für die kinder hat.
An die ap: hast schon mal beim jugendamt angerufen und deine situation geschildert? Tagesmutter?
Lg marijana
- Arbeitslos und keine Kinderbetreuung - sina_sonnenschein 29.08.13, 9:19
- Warum muss man... - MM 29.08.13, 10:49
- Re: Warum muss man... - SEAGLD 29.08.13, 12:00
- Re: Weil man.... - marijanam79 29.08.13, 12:01
- Re: Weil man.... - Steffi528 29.08.13, 13:08
- Hm, OK, aber Kindergärten... - MM 29.08.13, 23:02
- Re: Arbeitslos und keine Kinderbetreuung - Flitzepiepe2010 29.08.13, 13:32
- Du hast keinen Anspruch auf den gleichen Kindergarten ! - Sternenschnuppe 29.08.13, 17:24
- Warum muss man... - MM 29.08.13, 10:49