Geschrieben von Suka73 am 23.09.2008, 20:19 Uhr |
wechsel kindergarten - fristen?
moin, ich hab gerade die unterlagen unseres kigas nicht zur hand. wie ist das, wenn ich aus einem öffentlichen kiga wechseln möchte in einen anderen und das von heute auf morgen ginge und ich das auch so WILL. kann man einfach so "gehen" und sich natürlich vorher abmelden oder ist man an fristen gebunden? betrifft münchen.
lg sue
Re: wechsel kindergarten - fristen?
Antwort von mela_mit_alex am 23.09.2008, 21:11 Uhr
Kündigungsfristen sind 3 Monate... Außer zum Ende des Kigajahres, da gibts eine andere Kündigungsfrist...
Re: wechsel kindergarten - fristen?
Antwort von Suka73 am 23.09.2008, 22:09 Uhr
nee, oder? ist ja sch*** und da gibts keinen weg drum herum? wenn man oder ärzte z.b. der meinung sind, der kiga schadet dem kind?
Re: wechsel kindergarten - fristen?
Antwort von Katinkasmom am 24.09.2008, 8:15 Uhr
Such Dir möglichst nochmal Deine Unterlagen raus, bei mir waren's 4 Wochen zum Monatsende. Zwar in Berlin, aber ich denke, da hat jede Einrichtung eigene Richtlinien...
Viel Erfolg!
(Und wenn nicht würd ich das mit dem Attest probieren)
Re: Das ist von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich!
Antwort von Astrid am 24.09.2008, 11:26 Uhr
Hallo,
die Kündigungsfristen sind sehr unterschiedlich. Manchmal betragen sie nur drei Monate, manchmal geht's nur zum Ende des jeweiligen Kindergartenjahres. Du musst also doch den Vertrag mal suchen, das ist wichtig.
Oft ist es aber so, dass man mit der Kiga-Leitung vereinbaren kann, dass man außervertraglich, also auf Kulanzbasis geht. Dies geht vor allem dann, wenn der Kiga gut nachgefragt ist und schnell ein neues Kind den Platz Deines Kindes einnehmen kann.
In einen anderen Kiga wechseln kann man ebenfalls außer der Reihe, sofern dort Plätze frei sind.
Wenn die Kiga-Leitung sich querstellt, kann man sich mit dem ärztlichen Attest an den Träger wenden und auf einer fristlosen Kündigung des Vertrags bestehen. Ich habe von so einem Fall aber noch nie gehört. Es ist fraglich, ob ein Doc so ein Hammer-Attest ausstellt. Und ob das tatsächlich für eine außervertragliche Kündigung reicht, oder ob man dann zu einem Rechtsanwalt gehen muss, weil der Träger sich weigert.
Grüßle,
A.
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