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Geschrieben von Philo am 18.10.2020, 19:59 Uhr

Kinderarzt

Wie bereits geschrieben, gibt es Kinderärzte, die sich z.B. bei Integrationskindern mit Empfehlung von Seiten des Kinderzentrums (beispielsweise) weigern, die von dort empfohlenen Rezepte zur Weiterbehandlung für Logopädie, Ergo- und/oder Physiotherapie auszustellen. Wenn ich um solch einen Kinderarzt weiß und den Eltern im Auftrag der Therapeuten nach Rezepten nachlaufe, kann ich die Empfehlung für einen verschreibungsfreudigeren Arzt ausstellen.
Auch weiß ich, dass einige Ärzte Entwicklungsverzögerungen großzügiger sehen als wir als Heilpädagogen (der von uns geäußerte Verdacht bestätigte sich bislang durch eine Diagnostik im Kinderzentrum). Auch da kann ich zu einer Zweitmeinung eines anderen Kinderarztes raten.
Kenne ich aber den Kinderarzt nicht und wollen Eltern diesen aus welchen Gründen auch immer nicht preisgeben, können wir so etwas nicht einordnen.
Daher lassen wir uns auch den Namen des behandelnden Kinderarztes geben. Sollten wir Gesprächsbedarf mit dem Kinderarzt haben, so sprechen wir zuerst die Eltern an, erklären ihnen, warum dieser Gesprächsbedarf besteht und lassen uns von den Eltern EINE Person aus dem Team nennen, die von der Schweigepflicht dem Kinderarzt gegenüber entbunden wird. Und nur diese Person tritt dann mit dem Arzt in Kontakt.
Da ich mit Integrationskindern (u.a. Kinder mit chronischen und onkologischen Erkrankungen) und mit Kindern mit Kriegs- und Fluchterfahrung arbeite, ist ein guter Kontakt mit den behandelnden Ärzten für meine Arbeit wichtig - und auch zu wissen, wie der Arzt "tickt".

 
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