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Geschrieben von Johanna3 am 10.10.2020, 20:40 Uhr

Kinderarzt

Das ist aber kein Grund. Und zudem noch immer verboten - die TE sollte ja keine Schweigepflichtsentbindung ausfüllen.

Leidet das Kind bspw an einer Herzerkrankung, Allergien oder hat andersweitige Vorerkrankungen, wäre es klug, dies in der Kita schriftlich zu hinterlegen.

Aber die Kita braucht gewiss nicht die Anschrift des Kinderarztes!

 
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