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Geschrieben von zweimam am 04.12.2009, 8:11 Uhr

ich musste das nochmal posten ich kann deshalb nicht schlafen.....

Missstände aufzudecken hat nichts mit Schweigepflicht gegenbüber dem Arbeitgeber zu tun. Wenn das so abgeht, in dem Kindergarten, wie du beschreibst, hol dein Kind sofort aus diesem Kindergarten und meld es woanders an!

zweimam

 
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