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Geschrieben von Toms-Mama am 01.10.2010, 16:41 Uhr

Berufsgenossenschaft!!!

Also, dein Kind ist im Kindergarten über die Berufsgenossenschaft unfallversichert.

Die Unfallversicherung kommt für alle Kosten auf, die aufgrund eines Unfalles im Kindergarten entstehen. Wenn z.B. beim Spielen/Toben dein Kind verletzt wird, übernimmt die für den Kindergarten zuständige Berufsgenossenschaft (bei Kindergärten sind es die Unfallkasen) sämtliche Kosten (Krankenhaus, Rettungswagen, Hilfsmittel, Theapien etc.). Du bekommst nur oft nichts davon mit, weil die Krankenkasse meist in Vorleistung tritt und sich das Geld von der BG zurückholt. Es sind dann auch keine Zuzahlune zu leisten.

Unfall wird als ein auf den Körper von außen einwirkendes Ereignis definiert. Toben / Gerangel mit anderen Kindern zählt dazu.

Nun zum Punkt: Auch die HILFSMITTEL, die ein Kind benötigt, gehören zu den versicherten Dingen. Hier die Brille.

Frag mal im Büro nach, welche Berufsgnossnenschaft genau für diesen Kindergarten zuständig ist. Wohnst du in NRW? Dann ist es wohl die Unfallkasse NRW . Der Kindergarten muss wohl eine Unfallanzeige mit kurzer Schilderung fertig machen (oder du). Oder du rufst mal bei der BG an und fragst direkt!

Ich sitze bei der Krankenkasse und bearbeite solche Dinge, aber hauptsächlich Körperschäden. D.h. ich prüfe tagtäglich "Abeitsunfälle" (so werden auch die Unfälle im Kindergarten definiert), und rechne mit Berufsgenossenschaften ab.

 
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