Geschrieben von jolie am 30.09.2010, 10:30 Uhr |
Protokolle von Elterngesprächen
Meine Tochter wurde dieses Jahr eingeschult und zum Kiga-Abschluss haben wir ihr Portfolio bekommen. Allerdings enthält es kein einziges Protokoll der ganzen Elterngesprächen, die wir während ihrer Kindergartenzeit geführt haben. Die Leiterin sagt, sie dürfen diese nicht aushändigen.
Wisst Ihr, wie das rechtlich aussieht. Ich hätte die Protokolle schon sehr gerne.
Re: Protokolle von Elterngesprächen
Antwort von Laraz am 30.09.2010, 12:14 Uhr
Hallo
also in ein Portfolio gehören keine Elterngesprächs-protokolle.
Meines Wissens nach dürfen Eltern Einblick in die Protokolle nehmen, aber ob sie Kopien haben dürfen glaube ich nicht.
Warum würdest du die Protokolle denn wollen ?
Ich als Erzieherin finde es schwierig, meine Meinung, meine persönliche Ansicht schriftlich aus der Hand zu geben.
Sollen ja eher Notizen sein, um weiter arbeiten zu können - mehr nicht
Als Erinnerungshilfe.
Möchte ungern, daß diese Protokolle von Eltern zerpflückt werden können.
Muß die ja für 25 Kinder im Jahr schreiben - da sind es doch eher Notizen als pädagogische Gutachten die ich raus geben möchte.
Allerdings würde ich z.B.
auf Wunsch wichtige Sachen für die Eltern zusammen fassen.
Habe auch schon öfters was für die Schulen geschrieben, wenn es die Eltern gewünscht oder gebraucht haben
Grüße Laraz
Wozu braucht man denn Elterngesprächs-Protokolle nachdem die Kiga-Zeit vorbei ist?
Antwort von lali77 am 30.09.2010, 13:42 Uhr
Habt Ihr arg Schwierigkeiten die Jahre gehabt?
Gibt es denn soviele Protokolle von Euch und Erziehern?
Re: Protokolle von Elterngesprächen
Antwort von Nase am 30.09.2010, 17:25 Uhr
Nein die Protokolle müssen nicht raus gegeben werden.. In manchen Kigas gibt es ein Kurzprotokoll, das mit Erzieherin und Eltern gemeinsam ausgefüllt und von beiden unterschrieben wird, das ist dann in den Portfolios.. Aber die Protokolle bleiben in der Kita. Und / oder werden dann vernichtet..
Die Protokolle dienen ja nur dazu, das die Erzieherin sich Notizen machen kann und falls die Erzieherin wechselt, dass etwas für die Nachfolgerin vermerkt ist.
An die Erzieherinnen und wer sich auskennt...
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