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Geschrieben von Mausmama am 14.02.2016, 12:58 Uhr

Anspruch auf Krippen/Hortplatz...? Berufstätig oder nicht!

Hallo!
Bei uns im Vortort gibt es eine beliebte Kita, mit Hort und Krippe, wo nicht jeder einen Platz bekommt!
Begründung ist immer ortsansässigkeit. Nun bekommen aber auch Kinder einen Platz, deren Mütter nicht berufstätig sind und andere die arbeiten, aber nicht im Ortsteil wohnen gehen leer aus. Kann dass sein?
Es geben dort einige ihre Kinder in Hort und Krippe die nicht arbeiten! Das finde ich nicht in Ordnung und wie ist die rechtliche Seite?
Darf allein die Kita Leitung entscheiden wer einen Platz bekommt?
Oder hat zB der Elternbeirat ein Mitspracherecht?
Danke euch!

 
25 Antworten:

Re: Anspruch auf Krippen/Hortplatz...? Berufstätig oder nicht!

Antwort von EarlyBird am 14.02.2016, 13:04 Uhr

Elternbeirat hat sicherlich dabei nichts zu sagen.
Ist der Träger die Gemeinde, so wird dieser sicherlich seine "Gemeinde-Schäfchen" bevorzugen.
Ist der Träger z.B. die Kirche, so wird dieser vermutlich seine "katholischen/evangelischen Schäfchen" bevorzugen.
Insbesondere wenn die Kapazität so ausgelastet ist.
LG

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Re: Anspruch auf Krippen/Hortplatz...? Berufstätig oder nicht!

Antwort von Dream2014 am 14.02.2016, 14:05 Uhr

Ein Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz hat jeder das hat nichts mit berufstätigkeit zu tun.
Ich weiß bei uns das es gewisse Regelungen gibt wonach das Kind in den KiGa kommt. Alter, Wohnort, Geschwisterkinder USW. Es gibt halt keinen Anspruch auf den Wunschkiga. Aus welchem Grund solltest du den eher einen Anspruch haben wie alle anderen die dort gerne hinmöchten?
Dieses ich bin berufstätig und deswegen steht mir das eher zu wie die Mutti die einfach nur zu Hause bleibt finde ich nicht i.O.

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Re: Anspruch auf Krippen/Hortplatz...? Berufstätig oder nicht!

Antwort von Dream2014 am 14.02.2016, 14:05 Uhr

Ein Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz hat jeder das hat nichts mit berufstätigkeit zu tun.
Ich weiß bei uns das es gewisse Regelungen gibt wonach das Kind in den KiGa kommt. Alter, Wohnort, Geschwisterkinder USW. Es gibt halt keinen Anspruch auf den Wunschkiga. Aus welchem Grund solltest du den eher einen Anspruch haben wie alle anderen die dort gerne hinmöchten?
Dieses ich bin berufstätig und deswegen steht mir das eher zu wie die Mutti die einfach nur zu Hause bleibt finde ich nicht i.O.

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Anspruch gilt zumindest für Krippe für jeden

Antwort von 123imsauseschritt am 14.02.2016, 14:42 Uhr

Hallo,

diese Diskussion gibt es bei unserem Kindergarten auch immer wieder (er ist kirchlich).

Wir haben einige Kinder in der U3 - Betreuung (ab 2 Jahren), deren Mütter z.B. wegen dem 2. Kind daheim sind. Und natürlich bekommen die auch einen Platz ab dem 2. Geburtstag. Der Rechtsanspruch gilt nunmal ab dem 1 Geburtstag für alle Kinder - egal, was die Eltern machen.

Plätze bekommen bei uns zunächst Geschwisterkinder und Kinder, deren Eltern ebenfalls in dem Kindergarten waren. Danach kommen Gemeindemitglieder und der Rest (den es nie gibt), würde theoretisch nach Anmeldedatum verteilt.

Das gibt immer sehr viel Ärger mit Eltern, die keinen Platz bekommen haben und nun auf Tagesmütter oder die städtischen Kindergärtenplätze ausweichen müssen.

Bei uns gab es schon mal eine Klage gegen die Vergabepraxis - wurde aber zu 100 Prozent abgewiesen, da es ein kirchlicher Kindergarten ist und der in der Auswahl frei entscheiden darf.

Allerdings gilt bei uns, dass alle Kindern, deren Eltern nicht arbeiten, um 12 Uhr vor dem Mittagessen abgeholt werden. Und die Nachmittagsplätze gibt es nur für die Tage, an denen auch gearbeitet wird (da müssen alle Eltern eine entsprechende Arbeitsbescheinigung vorlegen).

Hortplätze bekommen bei uns am Ort grundsätzlich nur Eltern, die arbeiten und dies durch eine Arbeitsbescheinigung nachweisen. Ausnahme sind nur Härtefälle (z.B. bei schwer behinderten / erkranken Geschwisterkindern oder Eltern).

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Das ist schon richtig so

Antwort von Littlecreek am 14.02.2016, 17:22 Uhr

Die Kinder haben einen Anspruch auf den Platz ab einem bestimmten Alter des Kindes.
Ob die Mutter nun arbeitet oder nicht spielt überhaupt keine Rolle.
Eine Kita ist eine Stätte für kleine Kinder, in der sie gefördert und gefordert werden sollen. Wo sie lernen, sich mit Gleichaltrigen zu beschäftigen und sich in Gruppen zu integrieren.
Dafür ist eine Kita da - für ALLE Kinder.
Als Verwahrstelle für Kinder Berufstätiger ist sie nicht gedacht.
Dass Kinder von Hausfrauen ihre Kinder in die Kita bringen ist ihre Entscheidung und völlig legitim und gerecht.
Deine Situation ist vielleicht ärgerlich, aber das berechtigt dich nicht anzunehmen, dass dein Kind mehr Rechte hätte als andere Kinder.

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Re: Anspruch auf Krippen/Hortplatz...? Berufstätig oder nicht!

Antwort von memory am 14.02.2016, 19:12 Uhr

Wenn es der Träger so macht , dann kann man das nicht ändern, er nimmt ja auch andere Kinder wenn noch Plätze frei !!! sind - , persöhnl. finde ich das jetzt zwar auch nicht so klasse aber es hat eben auch Vorteile , wenn die Kinder gleich in der Nähe wohnen.

Zum arbeiten -nichtarbeiten sag ich nichts weiter, weder können diese Mütter etwas dafür ,dass der Träger das so regelt und sie in der Nähe wohnen,( Du aber nicht), noch dafür das du malochen willst/musst ohne schon eine feste Zusage zu haben! Wie Du deine Kinder betreust geht niemanden etwas an- genauso ist es andersrum! Und ein Kindergarten ist eben für Kinder - nicht für die Eltern!

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Re: Anspruch auf Krippen/Hortplatz...? Berufstätig oder nicht!

Antwort von Kacenice am 14.02.2016, 19:25 Uhr

Ich kann nur unterschreiben,was haben die andere hier schon geschrieben. Die Kita ist für die Kinder, dass die werden gefördert, knupfen da Soziale Kontakte und lernen mit anderen Kindern zu spielen und ausgehen. Was hat das mit Berufstättigkeit der Mutter zu tun?

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Re: Anspruch auf Krippen/Hortplatz...? Berufstätig oder nicht!

Antwort von Oktaevlein am 14.02.2016, 19:39 Uhr

Im Prinzip sehe ich das auch so, dass ein Kindergarten für Kinder ist. Aber dann reicht meiner Meinung nach tatsächlich ab 3 Jahren und vormittags. Ich finde es ehrlich gesagt immer etwas befremdlich, wenn Kinder (vor allem wenn sie noch unter 3 Jahren alt sind) bis 15.00 oder 16.00 Uhr in die Kita gebracht werden und ich weiß, dass ein Elternteil gerade zuhause ist, egal ob mit Geschwisterkind oder Hausfrau.

Bei uns ist es allerdings so, dass man für einen 45-Stunden-Platz tatsächlich eine Berufstätigkeit nachweisen muss - und das finde ich auch richtig so. Wobei es dann natürlich immer noch die Frage ist, wie sich ein 1 oder 2 Jahre altes Kind fühlt, wenn es 9 Stunden in der Kita ist.

@AP: Du wirst leider nichts daran ändern können, wie eure Kita das handhabt und wenn du Betreuung brauchst, würde mich das an deiner Stelle auch ärgern. Du kannst dann nur versuchen, eine andere Betreuungsmöglichkeit zu finden.

PS: Der Rechtsanspruch ab 1 Jahr besteht natürlich und ist politisch gewollt, damit die Mutter möglichst schnell wieder berufstätig wird. Ein Kind unter 3 Jahren braucht meiner Meinung nach nicht wirklich eine Kita, aber das ist nur meine Meinung.

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Re: Anspruch auf Krippen/Hortplatz...? Berufstätig oder nicht!

Antwort von Danyshope am 14.02.2016, 20:09 Uhr

Rechtsanspruch auf Betreuung hat man auf einen halben Tag spätestens mit dem 1ten Geburtstag. . Wenn der Träger von sich aus entscheidet, er stellt mehr zu Verfügung, auch für Kinder von den Eltern welche daheim sind, dann ist das dessen Entscheidung. Und klar werden da wohnortnahe bevorzugt, außer man hat ein berechtigtes Interesse wie zB. baldiger Umzug, Arbeitsplatznähe oder Geschwisterkind.

Und wegen berufstätig. Was wissen Außenstehende über die besonderen Umstände der Eltern welche es wagen, trotz das sie nicht berufstätig sind, ihre Kinder den ganzen tag in die Betreuung zu geben. Vielleicht müssen dort Familienangehörige gepflegt werden, oder Frau ist auf Arbeitssuche oder gar in einer Maßnahme. oder aufgrund von Krankheit oder anderem eingeschränkt. All das geht aber wenn nur den Träger an, und eben keine anderen Leute.

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Re: Anspruch auf Krippen/Hortplatz...? Berufstätig oder nicht!

Antwort von Johanna3 am 14.02.2016, 22:03 Uhr

Erst kürzlich wurde, zum Ärger vieler Eltern, geurteilt, dass die Berufstätigkeit in KEINEM Zusammenhang mit einem Kitaplatz steht. Und der Elternbeirat kann nicht darüber mitbestimmen, nach welchen Kriterien Plätze vergeben werden.

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na klar, ein 1 jähriges Kind,..

Antwort von Mausmama am 14.02.2016, 22:29 Uhr

Braucht Förderung in der Krippe?
Was seine Mutter nicht kann?
Ich erspare mir jetzt jedes weitere Kommentar!
Und wenn es ja so gut fürs Kind ist, frag mal das Kind wo es lieber ist, bei seiner Mama oder bei der Fremdbetreuung,
Aber ja, es muss ja Leistungsträger werden, und diese erwirbt sie besser dort als daheim bei Mama!
Obwohl, bei manchen Müttern ist es wahrscheinlich besser das Kind ist nicht zuhause,.....
Oh Mann, welch ein Luxus! Kind in Krippe damit Mama chillen kann!
Sorry, jetzt hab ich es doch ausgesprochen!
Boah echt!
So jetzt steinigt mich ruhig , lg Dani

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Re: Anspruch auf Krippen/Hortplatz...? Berufstätig oder nicht!

Antwort von Mausmama am 14.02.2016, 22:31 Uhr

Dass ein Kind mit 1 noch keine sozialen Kontakte knüpft sondern lieber bei Mama ist!

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Re: na klar, ein 1 jähriges Kind,..

Antwort von Littlecreek am 14.02.2016, 23:12 Uhr

Das du frustriert bist, kann ich nachvollziehen. Dafür kann aber keiner was.
Es geht dich nichts an, wieso weshalb eine Mutter nicht arbeitet und trotzdem ihr Kind betreuen lässt. Genauso wenig, wie es jemanden etwas angeht, warum du arbeiten willst. Jeder plant sein Leben, seine Familie selbst. Es gibt Ereignisse, die da oftmals dazwischen funken und man muss sich anpassen. Andere dafür abwertend zu beurteilen, weil man selbst etwas nicht wie geplant hinbekommt ist schon infantil, nicht wahr?
Was geht es dich an, ob die Hausfrau chilled, von Zuhause aus arbeitet, krank ist, caritativ tätig ist oder einfach noch ein oder zwei Zwerge Zuhause hat?
Alle Menschen sind gleich, aber manche sind gleicher?
Das hat schon bei G. Orwell nicht geklappt.
Warum sollte ich dich steinigen wollen? Weil du frustriert bist? Das sind jeden Tag so viele Millionen Menschen. Dann würden ständig Steine fliegen.
Aber es könnte nicht schaden, deine Toleranz und deinen Sinn für Gerechtigkeit zu überdenken. Oder darüber nachdenken, dass deine Probleme nicht wichtiger sind als die anderer Mütter.

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Re: Anspruch auf Krippen/Hortplatz...? Berufstätig oder nicht!

Antwort von Caitryn am 14.02.2016, 23:20 Uhr

Hallo Mausmama,

ich würde dir vorschlagen, dass du deinen Unmut vielleicht bei der Kitaleitung äußerst und ihre Kriterien befragst. Werde konkret aktiv.
Du kennst die Situationen im einzelnen nicht. Frauen benötigen oft erst eine Betreuung, damit sie sich überhaupt arbeitssuchend melden können. Und du weißt sicherlich auch nicht, was jede einzeln macht. Ich kenne die Frauen nicht. Vielleicht machen sie ein Fernstudium oder wer weiß.
Außerdem sind Geschwisterkinder oft ein Grund. Es kann auch manchmal sein, dass die Frau alleinerziehend ist - könnte auch ein Grund sein. Also frag vielleicht nach und rege dich hier nicht allgemein auf, sondern konkretisiere dich auf deinen Fall. Bist du wütend, dass du keinen Platz bekommen hast?

Und ich fand deinen Tonfall im bisher letzten Post recht unangemessen - wollte ich nur mal kurz sagen. Das du keinen Platz bekommen hast, liegt sicherlich nicht an anderen Eltern, weil die sich erdreistet haben, ihr KInd anzumelden. Ich hoffe, dass das letzte nicht zu verletzend für dich war.

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Nachtrag

Antwort von Littlecreek am 14.02.2016, 23:25 Uhr

Dein Satz über Luxus ist sehr entbehrlich und auch herablassend, weißt du?
Es gibt sicher auch Mütter die gerne den Luxus einer Arbeitsstelle hätten oder vielleicht auch gerne den Luxus gesund genug für einen Job zu sein oder den Luxus....
denk selbst darüber nach - der Tellerrand ist gar nicht so weit weg.

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Re: Anspruch auf Krippen/Hortplatz...? Berufstätig oder nicht!

Antwort von Caitryn am 14.02.2016, 23:36 Uhr

Ach ja, und es war nur eine Beobachtung. Was du mit der Information machst - ist deine Sache. Da rein, da raus?
Ich bin mit den Erzieherinnen meiner Kinder sehr zufrieden, aber manche Infos - da rein, da raus, weil ich meine Kinder halt besser kenne. Daher bin ich die Erziehungsberechtigte :) .

Sei einfach gelassener. Es will bestimmt keiner was Böses.

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Re: na klar, ein 1 jähriges Kind,..

Antwort von Danyshope am 14.02.2016, 23:39 Uhr

Na, du kannst gerne dem nächst bei uns vorbei kommen und Männe täglich beim waschen, zähne putzen, anziehen und sonstigem helfen. Ihn zu den verschiedensten Anwendungen fahren, bitte den Rollstuhl schieben nicht vergessen.

Dann kann ich beruhigt ein paar Stunden mehr arbeiten damit ich auch weiß, wie ich evtl Umbauarbeiten hier bezahlen kann. Kindchen darfst nur natürlich auch gerne morgens zum KiGa bringen und mittags abholen damit du entsprechend mit ihm hier dann weiterspielen kann. Lass Dich von seinem Geschrei und Protest bloß nicht beirren. Er weiß einfach nicht was gut ist, und der KiGa macht ihm natürlich absolut gar keinen Spaß. Ach ja, Dein Kind kannst Du natürlich selbst mitbringen. Ob Du auf ein oder zwei Kinder aufpasst ist ja völlig egal, packst Du locker neben der Pflege und Haushalt machen.

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Re: Anspruch auf Krippen/Hortplatz...? Berufstätig oder nicht!

Antwort von Mausmama am 15.02.2016, 6:55 Uhr

Dass war aber sehr lieb Caitryn, ich nehme es mir zu Herzen!
Versprochen!
Aber: ich kenn schon die meisten sehr gut, ist ja kleiner Ort!
Ich habe einen Platz bekommen, aber viele eben nicht, obwohl sie arbeiten müssen und dass finde ich unfair.

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Re: Anspruch auf Krippen/Hortplatz...? Berufstätig oder nicht!

Antwort von IngeA am 15.02.2016, 9:14 Uhr

Das ist oft halt auch die Frage nach der Henne und dem Ei:
Wer nicht arbeitet bekommt keinen Kita-Platz, wer keinen Kita-Platz hat für sein Kind bekommt keinen Arbeitsplatz.

Von daher finde ich die Regelung richtig.
Pech hat immer irgend jemand.

LG Inge

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Re: Anspruch auf Krippen/Hortplatz...? Berufstätig oder nicht!

Antwort von dee1972 am 15.02.2016, 10:04 Uhr

Ohne jetzt alle anderen Antworten gelesen zu haben.....:

Nicht berufstätige Eltern bekommen doch eh nur einen Halbtagsplatz und nehmen hier somit IMHO keinem Berufstätigen einen Platz weg. Würde man nämlich zeitlich gar nicht gewuppt bekommen. In meinem Fall bedeutet Teilzeit: 5-6 h täglich, dazu 2,5 h Fahrtweg. Mir würde so ein Halbtagsplatz also gar nichts bringen....

Befremdlich finde ich es jedoch dagegen, wenn Bekannte von mir, ihre Grundschülerin bis 17:30 im Hort parken, obwohl die Mama selbst nur wenige Stunden in der Woche - und eher unregelmässig - arbeitet. 10 h außer Haus ist schon lange. Auf der anderen Seite aber gibt es hier genügend Hortplätze und das Kind ist dort wenigstens vernünftig betreut.

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Re: Anspruch auf Krippen/Hortplatz...? Berufstätig oder nicht!

Antwort von Kacenice am 15.02.2016, 10:06 Uhr

Hallo Mausmamma,
Du regst Dich auf,weil nicht alle bekommen einen Platz in BELIEBTE Kita und dass den bekommen Eltern welche sind ohne Arbeit zu Hause.Du schreibst da gar nicht,dass die bekommen keinen Platz,oder habe Ich es falsch verstanden? Ich finde es nicht richtig. Das ist auch Problem der Kommune und nicht den Eltern wie Du und Ich.

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Re: Anspruch auf Krippen/Hortplatz...? Berufstätig oder nicht!

Antwort von IngeA am 15.02.2016, 11:11 Uhr

Da hast du Recht, das hat schon einen Beigeschmack:

In BELIEBTE Kitas dürfen also nur die Kinder der arbeitenden Mütter. Das asoziale Gesocks das nur faul zu Hause rumhängt soll seine Kinder auch in entsprechende Kitas geben. Könnte ja abfärben.

LG Inge

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Re: Anspruch auf Krippen/Hortplatz...? Berufstätig oder nicht!

Antwort von Mausmama am 15.02.2016, 14:57 Uhr

Nein, Inge, mit beliebt wollte ich nur zum Ausdruck bringen dass ständig überbucht, weil zu viele Familien mit Kids im Ortsteil wohnen. Es bekommt eh nicht jeder einen Platz. Die Vergabepraxis erscheint mir deshalb fragwürdig, wenn arbeitende Mütter aus dem Ort abgewiesen werden und nicht arbeitende, eben einen bekommen. Geschweige denn dass sich welche Plätze kriegen die nicht aus dem Ort sind.
Und im Hort finde ich es noch krasser, dort bekommen nicht Berufstätige Platz bis 17.30 und welche die Arbeiten keinen. Mensch Leute, dass geht doch nicht!
Die Reiche, welche sich Buchung bis 17.30 leisten kann kriegt Platz und die , die bis 12 arbeiten muss mit ner Halbtagsstelle nicht?
Kapier ich im Leben nicht !

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Re: Anspruch auf Krippen/Hortplatz...? Berufstätig oder nicht!

Antwort von IngeA am 15.02.2016, 15:30 Uhr

Ich versteh dich schon, nur ist das der Fehler der Kommune, die einfach nicht genug Plätze zur Verfügung stellt.
Ist bei uns genau so (was ausreichend Plätze anlangt), allerdings wird bei uns schon nach berufstätig und nicht berufstätig unterschieden.
Und gerade was Hort anlangt wird NICHTS gemacht, weil sie die Eltern und die Grundschulen unter Druck setzten wollen Ganztagsschulen einzuführen. Aber die Vorraussetzungen in den Schulen (Kantine, Ruheräume, etc.) sind dafür gar nicht da und die Eltern wehren sich nach einem missglücktem Fehlversuch an einer der Grundschulen mit Händen und Füßen.

LG Inge

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Re: Anspruch auf Krippen/Hortplatz...? Berufstätig oder nicht!

Antwort von Littlecreek am 15.02.2016, 22:14 Uhr

Das mit dem Hort kann ich allerdings auch nicht ganz nachvollziehen. Ich würde das für mein Kind nicht wollen. Auch keinen Ganztageskigaplatz, wenn ich ehrlich bin. Aber ich stecke nicht drin in den Eltern. Kenne die Beweggründe nicht und maße mir daher nicht an, urteilen zu können.
So wie du es im letzten Satz beschreibst, wird es wohl sein.
Manch einer interpretiert Gerechtigkeit eben so, dass es für ihn oder seinen potentiellen Günstling passt.
Ich denke da lieber an alle.

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