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Geschrieben von NAG-Hasi am 10.10.2013, 19:20 Uhr

Wie weit geht der Anspruch auf einen Kita/Kiga-Platz?

Wir leben in einer Kleinstadt und seit Oktober geht mein Sohn (1) in die Städtische Kita. Im November wird meine Tochter (3) von dort in den evangelischen Kindergarten (am anderen Ende der Stadt, aber egal) wechseln. Ein Ganztagesplatz in einem städtischen Kindergarten war nicht verfügbar. Jede Einrichtung hat 30 Schließtage, was schon schlimm genug ist, man muss immer Urlaub machen, wenn die Kita/Kiga dies "bestimmt". Leider stimmen die sich bzgl. Schließtage überhaupt nicht ab. Es kann also passieren, das eine Einrichtung die ersten 3 Wochen der Ferien schließt, die andere die letzten 3 Wochen. Obwohl ich beide Leiterinnen um Abstimmung gebeten habe, macht jeder was er will und ich bekomme nur Wischiwaschi-Ansagen. Problem sind auch die unterschiedlichen Träger.

Kann ich irgendwo dagegen vorgehen, wenn ich die Schließtage gar nicht mit meinen Urlaubstagen abdecken kann?

 
12 Antworten:

Re: Wie weit geht der Anspruch auf einen Kita/Kiga-Platz?

Antwort von Itzy am 10.10.2013, 20:13 Uhr

nein, kannst du nicht! wie auch? hier nehmen einige einrichtungen extra entgegen gesetzt ferien damit sie notgruppen bilden können. wir im waldkiga bieten gar nichts an, und mit den eltern absprechen tun wir es auch nicht!
es ist wirklich dein problem, bau dir ein gutes netzwerk auf. ich z.b. bin nicht berufstätig und springe freiwillig für meine freundinnen ein. einige haben nachbarinen, omas, babysitter, tagesmutter nur für die ferienzeit usw...
frage warum benötigst du einen ganztagesplatz für deine 3j. und für deinen sohn nicht??? wer betreut den denn? ich verstehe deshalb das mit den 2 einrichtungen nicht...
alles nicht böse gemeint, aber das ist wirklich dein persönliches problem...

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Re: Wie weit geht der Anspruch auf einen Kita/Kiga-Platz?

Antwort von NAG-Hasi am 10.10.2013, 20:31 Uhr

Natürlich haben beide einen Ganztages-Platz. Und ich gehe ganztags arbeiten. Natürlich habe ich Freunde, Bekannte und Nachbarn. Aber warum ist das mein persönliches Problem? Ich habe einen Anspruch auf Betreuungsplätze. Aber mit dieser Lösung spart die Stadt schlicht Geld auf Kosten der Familien, die sich alle irgendwelche Notlösungen überlegen müssen.
Wundert mich, dass noch keine Stadt darauf gekommen ist, 170 Schließtage/Jahr zu machen, da könnte man 50% der Kita-Kosten sparen. Alles andere ist eben Problem der Eltern. Das finde ich nicht selbstverständlich, aber vielleicht bin ich auch einfach nur blöd, wenn ich trotz zwei kleiner Kinder arbeiten gehe und Steuern zahle - alles mein persönliches Problem....

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Re: Wie weit geht der Anspruch auf einen Kita/Kiga-Platz?

Antwort von IngeA am 10.10.2013, 20:46 Uhr

Wie sollen die sich denn absprechen?
Ganz abgesehen davon, dass viele Kindergärtnerinnen auch Familie habe, du hast deine Kinder in den Einrichtungen A und B, eine andere in A und C und wieder eine andere in A und D oder in A und Schule.....
Mit welcher Einrichtung sollen die sich denn absprechen?
Bei uns gibt es in den Ferien Notgruppen, in die die Kinder gehen können, deren Eltern halt keinen Urlaub nehmen können. Frag nach, ob es bei euch auch so was gibt.
Natürlich ist die Situation so besch.....
Aber erhlich? Als meine Große klein war gab es bei uns GAR KEINE Krippe. Nur ein paar wenige Plätze bei Tagesmüttern, das wars. Und auch jetzt hätte ich bei uns als Teilzeitbeschäftigte keinerlei Chanchen ein Kind unter 3 halbtags in einer Einrichtung unterzubringen.

LG Inge

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Re: Wie weit geht der Anspruch auf einen Kita/Kiga-Platz?

Antwort von Littlecreek am 10.10.2013, 22:51 Uhr

So hart es klingt, es ist natürlich dein persönliches Problem. Die Einrichtungen können es nicht allen Recht machen. Du hast ein Recht auf diese Plätze und Du hast sie bekommen. Das Recht erstreckt sich nicht auf Dich und Deine Urlaubsplanung. Ich verstehe Deinen Unmut, aber es geht nun mal nicht, alle Bedürfnisse aller Eltern zu bedienen. Wenn es keine Notgruppen gibt und Du keine private Möglichkeit hast, Deine Süßen gut aufgehoben zu wissen, dann musst Du entweder mit Deinem eventuellen Partner versetzt Urlaub machen, über unbezahlten Urlaub oder eine Kündigung nachdenken, bis das jüngere Kind in die selbe Einrichtung gehen kann. Eine einfache Lösung wirst Du nicht finden, bis auch das jüngere Kind wechselt.

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Re: Wie weit geht der Anspruch auf einen Kita/Kiga-Platz?

Antwort von mama.frosch am 10.10.2013, 23:10 Uhr

hier gibt es auch notgruppen für solche situationen.
wie sollen die sich denn abstimmen?? es gibt doch mehrere kindergärten und dann auch noch die schulen; und die horte mit ihren unterschiedlichen schließzeiten. wenn dem nicht so wäre, könnte man doch garkeine notgruppen stellen.

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Re: Wie weit geht der Anspruch auf einen Kita/Kiga-Platz?

Antwort von Astrid18 am 11.10.2013, 4:34 Uhr

Es ist in der Tat ärgerlich, aber alles hat immer zwei Seiten:

Dadurch, dass die Kita drei Wochen am Stück schließt, hast Du eine bessere und konstantere Betreuung Deiner Kinder. Anderenfalls müsste ja der Urlaub der Erzieherinnen auf das restliche Jahr verteilt werden, und dann fehlen sie ja. Gerade im Krippenalter finde ich es sehr wichtig, dass die Betreuer möglichst selten fehlen.

Die Schließtage wirst Du mit Deinem Mann gemeinsam doch abdecken können, und es geht ja nur um zwei Jahre.

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Re: Wie weit geht der Anspruch auf einen Kita/Kiga-Platz?

Antwort von eleanora am 11.10.2013, 9:40 Uhr

wie schon gesagt- die Schließtage sind dein Problem. Ich habe 2 Kinder- ein Kiga , andere Schule. diesen Sommer hatten wir getrennte Urlaube, da Schule die ersten 3 Wochen zu hatte und Kiga die letzten 3 Wochen.
Und bereite dich vor auf die Schulzeit, insgesamt 12 Wochen Ferein!! (in Bayern)

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Re: Wie weit geht der Anspruch auf einen Kita/Kiga-Platz?

Antwort von Birgit 2 am 11.10.2013, 20:53 Uhr

Hallo,
du kannst nicht erwarten, das beide Einrichtungen sich absprechen, da es sich um unterschiedliche Träger handelt. Bei uns ist es allerdings so, dass die zwei Kindergärten der gleichen Pfarrgemeinde sich absprechen und entgegengesetzt aufhaben, um jeweils Kinder in den Ferien wechselseitig zu betreuen. Es muss allerdings vom Arbeitgeber eine Bescheinigung vorgelegt werden, das in der Zeit kein Urlaub genommen werden kann. Dann ist die Betreuung auch sichergestellt. Ich würde einfach mal nachfragen, ob sie bei unterschiedlichen Schließungszeiten jeweils die andere Kita besuchen könnten oder ob es sonst in einem anderen Kindergarten gleicher Trägerschaft eine Notgruppe gibt. Bekommst du dort keine Möglichkeit, würde ich beim Jugendamt nachfragen, was du für Möglichkeiten det Betreuung hast...

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Re: Wie weit geht der Anspruch auf einen Kita/Kiga-Platz?

Antwort von celmin am 12.10.2013, 11:06 Uhr

Wieviele Kigas gibt es in Deiner Stadt? Bei und gibt es zwei ev. Kigas, die wechselseitig schließen, ebenso die städt. Kigas. Man kann dann sein Kind im anderen Kiga betreuen lassen. Habe ich damals auch so gemacht. Man kann einfach nicht auf jeden Rücksicht nehmen. Du willst, dass sich Krippe und Kiga absprechen, andere wollen lieber eine Absprache mit dem Hort. So ist das halt...

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Re: Wie weit geht der Anspruch auf einen Kita/Kiga-Platz?

Antwort von Fuchsina am 13.10.2013, 12:41 Uhr

Habe Dir ja schon in Betreuungsforum geantwortet.

Ich verstehe Deinen Unmut voll und ganz. Bei uns schaffen es nicht mal die (paar) städtischen Einrichtungen sich untereinander abzusprechen. Sprich hat man das Pech Kind 1 in Einrichtung A und Kind 2 in Einrichtung B untergebracht zu haben, muss man 6 Wochen Sommerferien überbrücken, dazu kommen noch die sonstigen Ferien und Schliesstage.

Was Urlaub von Erzieherinnen angeht: auch ich habe Anspruch auf 6 Wochen Jahresurlaub, dennoch schliesst mein Betrieb nicht, wenn ich sie nehme. Zauberwort heisst: Vertretung. Es wäre schön wenn berufstätige Eltern nicht genötigt werden ihre kompletten Jahresurlaub auf den Urlaub der Erziherinnenaufzuwenden.

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Notgruppe

Antwort von Sternenschnuppe am 13.10.2013, 21:32 Uhr

Die haben wir auch hier.
Kindergarten hat nächstes Jahr die ersten 3 Wochen zu, der Hort die letzten 3.
Der Kleine wird 2 Wochen in eine Notgruppe gehen,dann haben wir 2 Wochen zusammen Urlaub , eine noch mein Mann mit den Kindern und eine Woche gehen die Großen auf Ferienfreizeit.

Die Schließzeiten erfahren wir schon im Herbst des Vorjahres, da kann man super planen finde ich.

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Re: Wie weit geht der Anspruch auf einen Kita/Kiga-Platz?

Antwort von PuenktchensMami am 15.10.2013, 13:38 Uhr

Schau dir an, welche Kitas die städtische Kita noch betreibt. Normalerwiese werden die nicht alle gleichzeitig zu machen sondern umeinander. Sprich wenn die KITA deines Sohnes schließt, könntest du ihn für diese drei Wochen in einem anderen städtischen Kiga unterbringen. Bei den kirchlischen Trägern ist das normalerweise genau so möglich. Du könntest also wenn KITA A schließt Kind 1 in KITA C unterbringen und es gleichzeitig mit Kind 2 während der Schließzeit von KiTA B daheim lassen.

Wir sind von städtisch zu kirchlisch gewechselt und es ist bei beiden Einrichtungen kein Problem über die Sommerferien in eine andere Einrichtung zu gehen.

Allerdings Müssen die Kinder einmal 3 Wochen am Stück daheim bleiben (wann ist aber egal)

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