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Geschrieben von Koan am 02.11.2009, 14:59 Uhr

Absetzbarkeit von Betreuungskosten

hallo Rund-ums Baby,
jetzt ist es ja möglich Betreuungskosten von der Steuer abzusetzen. Hierzu zwei Fragen:
a) Gilt dies nur für bewilligte zeiten und Kosten oder für alle anfallenden Kosten? Unser Sohn wird für 21-30 Stunden von der Stadt Hamburg bezuschusst. Darüber hinaus lassen wir ihn aber außerdem betreuen und bezahlen dies im Gesamten aus eigener Tasche.
b) Ich arbeite erst seit Mitte des Jahres wieder, können wir trotzdem die B.kosten des ganzen Jahres absetzen?
Vielen Dank
Angela

 
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