Geschrieben von ansaluli am 02.11.2009, 20:13 Uhr |
Absetzbarkeit von Betreuungskosten
Hallo!
Zu b)
Meines Erachtens kannst du die Betreuungskosten ab dem 3. Geburtstag des Kindes absetzen. Bei uns arbeiten nicht beide Elternteile und wir setzen die Betreuungskosten trotzdem ab. Ich würde mal direkt beim Finanzamt nachfragen.
Gruß,
Anja
- Absetzbarkeit von Betreuungskosten - Koan 02.11.09, 14:59
- Re: Absetzbarkeit von Betreuungskosten - doreen_fynn 02.11.09, 15:04
- Re: Absetzbarkeit von Betreuungskosten - kachiya 02.11.09, 15:04
- Re: Absetzbarkeit von Betreuungskosten - mama von Joshua 02.11.09, 16:51
- Re: Absetzbarkeit von Betreuungskosten - ansaluli 02.11.09, 20:13
- Re: Absetzbarkeit von Betreuungskosten - Nachtrag!! - ansaluli 02.11.09, 20:14
- Re: Absetzbarkeit von Betreuungskosten - ansaluli 02.11.09, 20:13
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