Geschrieben von kachiya am 02.11.2009, 15:04 Uhr |
Absetzbarkeit von Betreuungskosten
Du kannst die Betreuungskosten, die berufsbedingt anfallen, in die Steuererklärung eintragen. Du musst noch nicht einmal Kopien der KITA-Gutscheine beifügen. Für die darüber hinausgehende Betreuung benötigt man dann aber eventuell Belege.
Ich hatte für die Erklärung von 2008 alle Elternbeiträge der KITA-Gutscheine (wir hatten berufsbedingt mehrere) addiert und in das entsprechende Feld eingetragen. Das wurde vom Finanzamt voll akzeptiert.
- Absetzbarkeit von Betreuungskosten - Koan 02.11.09, 14:59
- Re: Absetzbarkeit von Betreuungskosten - doreen_fynn 02.11.09, 15:04
- Re: Absetzbarkeit von Betreuungskosten - kachiya 02.11.09, 15:04
- Re: Absetzbarkeit von Betreuungskosten - mama von Joshua 02.11.09, 16:51
- Re: Absetzbarkeit von Betreuungskosten - ansaluli 02.11.09, 20:13
- Re: Absetzbarkeit von Betreuungskosten - Nachtrag!! - ansaluli 02.11.09, 20:14
- Re: Absetzbarkeit von Betreuungskosten - ansaluli 02.11.09, 20:13
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