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Geschrieben von kachiya am 02.11.2009, 15:04 Uhr

Absetzbarkeit von Betreuungskosten

Du kannst die Betreuungskosten, die berufsbedingt anfallen, in die Steuererklärung eintragen. Du musst noch nicht einmal Kopien der KITA-Gutscheine beifügen. Für die darüber hinausgehende Betreuung benötigt man dann aber eventuell Belege.
Ich hatte für die Erklärung von 2008 alle Elternbeiträge der KITA-Gutscheine (wir hatten berufsbedingt mehrere) addiert und in das entsprechende Feld eingetragen. Das wurde vom Finanzamt voll akzeptiert.

 
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