Geschrieben von doreen_fynn am 02.11.2009, 15:04 Uhr |
Absetzbarkeit von Betreuungskosten
hallo,
ich antworte mal in der falschen reihenfolge
b) auf alle fälle, essensgeld fällt aber nicht rein
a) ihr könnt alle anfallenden kosten einreichen, aber ruf mal vorher beim finanzamt an, ob die eine quittung oder rechnung haben wollen. ausserdem musst du dann nachweisen, dass du gezahlt hast, also am besten per überweisung.
lg doreen
- Absetzbarkeit von Betreuungskosten - Koan 02.11.09, 14:59
- Re: Absetzbarkeit von Betreuungskosten - doreen_fynn 02.11.09, 15:04
- Re: Absetzbarkeit von Betreuungskosten - kachiya 02.11.09, 15:04
- Re: Absetzbarkeit von Betreuungskosten - mama von Joshua 02.11.09, 16:51
- Re: Absetzbarkeit von Betreuungskosten - ansaluli 02.11.09, 20:13
- Re: Absetzbarkeit von Betreuungskosten - Nachtrag!! - ansaluli 02.11.09, 20:14
- Re: Absetzbarkeit von Betreuungskosten - ansaluli 02.11.09, 20:13
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