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Geschrieben von nemesis73 am 03.12.2013, 15:46 Uhr

25 Std. Buchung und gestrichenes Bildungsangebot

Hallo,

wenn ich mein Vertragsrecht noch richtig im Kopf habe, dann ist ein Vertrag immer eine übereinstimmende Willenserklärung. Die kann damit einseitig nicht wirksam geändert werden. Wenn der Träger seinen Teil des geschlossenen Vertrages aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr anbieten will, müßte er z.B. ein Sonderkündigungsrecht anbieten.

Ich würde an Deiner Stelle mal wirklich mit der Elternvertretung sprechen und gemeinsam auftreten. Vielleicht habt Ihr ja auch einen Juristen dabei, den Ihr mal befragen könntet ? Oder das Jugendamt als Träger der Jugendpflege ?

Schon erstaunlich, bei uns wünscht sich der katholische Kindergarten ausdrücklich mehr Teilzeitplätze ... insbesondere die Erzieherinnen haben dort ein Problem mit berufstätigen Müttern. Ich möchte manchmal gerne die Logik dahinter verstehen - die sind selber berufstätig...

Letzte Woche habe ich erfahren, daß Eltern, die sich für ihr Kind interessieren, ja früher Feierabend machen können, wenn sie wissen wollen, was im KiGa so abläuft. Tür- und Angel-Gespräche sind hier auch schwierig, was aber eher daran liegt, daß die Erzieherinnen gerne pünktlichst Feierabend machen möchten und es gar nicht einsehen, wenn Eltern 15 min vor Ende der Betreuungszeit auftauchen und dann auch noch wissen möchten, was tagsüber so passierte. Wir müssen den ganzen KiGa nach Aushängen absuchen, auch an Stellen, wo wir normalerweise gar nicht hingehen würden, weil unser Gruppenraum ganz woanders ist.

Ich sehe hier bei uns (und ein bißchen auch bei Dir) einen Hinweis auf ein Motivationsproblem bei den ErzieherInnen - kann das sein ?

LG,
Sabine

 
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