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Geschrieben von Kiesel84 am 01.12.2013, 21:29 Uhr

Kindergartenbeitrag von der Steuer absetzen -Erfahrungen?

Hallo,

unsere Tochter ist erst in die Krippe gekommen deshalb habe ich noch keine Erfahrung diesbezüglich, habe aber gelesen 2/3 des Beitrags und bis zu 4000 € wären absetzbar. Stimmt das?

Lg

 
6 Antworten:

Re: Kindergartenbeitrag von der Steuer absetzen -Erfahrungen?

Antwort von ninsche am 01.12.2013, 21:44 Uhr

ja, wir setzen jedes jahr die betreuungskosten ab ..

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Re: Kindergartenbeitrag von der Steuer absetzen -Erfahrungen?

Antwort von Kiesel84 am 02.12.2013, 6:24 Uhr

Sind es auch wirklich 2/3 die ihr zurückbekommt?

Eine Bekannte meinte sie hätte trotz des höheren Beitrages in einem privaten kiga nur 200-300 € bekommen ;-/

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Re: Kindergartenbeitrag von der Steuer absetzen -Erfahrungen?

Antwort von SEAGLD am 02.12.2013, 9:06 Uhr

Du bekommst keine 2/3 zurück sondern kannst Dein zu versteuerndes Einkommen um den Betrag mindern.
Das ist ein GROßER Unterscheid.

Nehmen wir einmal an Ihr habt ein zu versteuerndes Familieneinkommen von 75000,-€ im Jahr.
Dann wären ohne Absetzbare Faktoren davon 21,59% Steuern und 1,19% Soli zu zahlen. ggf. noch Kirchensteuer. Das macht (ohne Kirchensteuer) 17.080,45€ Abgaben an das Finanzamt.
Wenn Du nun die Betreuungskosten absetzten kannst, und sagen wir mal 2/3 sind 4000,-€ oder mehr, dann musst Du nur noch 71000,-€ versteuern. Dann liegt der Steuersatz bei 20,86% und der Soli bei 1,15% was Abgaben von 15.624,55€ bedeutet (Kirchensteuer käme noch dazu) - und somit eine Entlastung von 1455,90€!
Verstanden?


LG Sabine

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Re: Kindergartenbeitrag von der Steuer absetzen -Erfahrungen?

Antwort von Kiesel84 am 02.12.2013, 10:12 Uhr

Vielen Dank das ist wirklich ausführlich, danke für die Mühe!
Wie könnte ich es da nicht verstehen

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Re: Kindergartenbeitrag von der Steuer absetzen -Erfahrungen?

Antwort von SEAGLD am 02.12.2013, 11:13 Uhr

Schön


LG Sabine

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Re: Kindergartenbeitrag von der Steuer absetzen -Erfahrungen?

Antwort von manira am 04.12.2013, 15:08 Uhr

Diese erwähnte steuerliche Entlastung, die seagold sehr anschaulich erklärt hat, gibt es nur bei Berufstätigkeit beider Elternteile. Die Berufstätigkeit muss mindestens 10 Stunden in der Woche betragen. Das war zumindest der Stand vor 3 Jahren.
Wir setzen die Kinderbetreuungskosten seit 4 Jahren ab, Krippe vor ein paar Jahren, danach Kiga und ab diesem Jahr noch Schulkindbetreuung plus Aupair. Mein Mann ist VZ und ich TZ (75%) berufstätig.

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