Geschrieben von 2x+1Wunder am 29.05.2011, 13:51 Uhr |
Stationären Aufenthalt für behindertes Kind und Arbeit. HILFE
Hallo,
kann dir nicht im Detail weiterhelfen - aber bei uns gab es im Betrieb mal den Fall, dass eine Mama ihr Tochter (Grundschulalter) zur Kur begleitet hat. Mein Chef war auch nicht begeistert davon, aber letztendlich hat die Krankenkasse in irgendeiner Form (zumindest teilweise) das Gehalt weiterbezahlt. Wie genau das funktioniert hat, weiß ich leider nicht.
Ich denke, das funktioniert wie wenn das Kind krank ist - da kann man sich als betreuender Elternteil ja auch "krankschreiben" lassen - zumindest bei der gesetzlichen Krankenkasse.. Das geht zwar nur für 10 Tage, man kann sich aber die 10 Tage, die dem Vater zustehen, übertragen lassen. Vorraussetzung ist, dass das Kind unter 12 jahre alt ist, kein anderer im haushalt das Kind betreuen kann und ein Arzt attestiert, dass die Betreuung aus ärztlicher Sicht notwendig ist.
So wären ja zumindest schon mal 3 Wochen abgedeckt - aber halt auch der Jahresanspruch auf Freistellung für den Rest des Jahres verbraucht.
Es gibt auch einen Anspruch auf Krankengeld, wenn die bezahlte Freistellung nicht greift, wenn du ein Kind betreuuen mußt. Erkundige dich doch mal bei eurer Krankenkasse!
LG und alles Gute!!
- Stationären Aufenthalt für behindertes Kind und Arbeit. HILFE - Laurakönig 29.05.11, 10:18
- Re: Stationären Aufenthalt für behindertes Kind und Arbeit. HILFE - 29+4 29.05.11, 12:06
- Re: Stationären Aufenthalt für behindertes Kind und Arbeit. HILFE - 2x+1Wunder 29.05.11, 13:51
- Re: @Laurakönig - montpelle 29.05.11, 17:14
- Re: Stationären Aufenthalt für behindertes Kind und Arbeit. HILFE - sisiro 29.05.11, 17:55
- Re: Stationären Aufenthalt für behindertes Kind und Arbeit. HILFE - Jo64 29.05.11, 20:50
- Re: Stimmt!! - 2x+1Wunder 29.05.11, 22:17
- Re: Stationären Aufenthalt - keine KUR - 4hamänner 30.05.11, 1:38
- Re: Stationären Aufenthalt für behindertes Kind und Arbeit. HILFE - Jo64 29.05.11, 20:50
- @Laurakönig: hast PN - oT - 4hamänner 30.05.11, 1:31
- Kündigungsschutz nicht, aber - bubumama 30.05.11, 10:34
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