Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von Laurakönig am 29.05.2011, 10:18 Uhr

Stationären Aufenthalt für behindertes Kind und Arbeit. HILFE

Hallo ,

mein Sohn 2,5 Jahre, hemiparese und Behinderten Ausweis 80% soll Ende Juni 4 Wochen nach Pelzerhaken. Mein Chef sagte die fehlende Arbeitszeit ist im zu viel und deswegen muss dafür meinen Jahresurlaub in Anspruch nehmen muss. Gibt es eine andere möglichkeit? Kann sich mein Chef weigern mich hingehen zu lassen? Kann ich deswegen gekündigt werden. Hat jemanden erfarung damit? Gibt es einen besonderen Kündigungsschutz für Mutter von behinderten Kinder?

 
9 Antworten:

Re: Stationären Aufenthalt für behindertes Kind und Arbeit. HILFE

Antwort von 29+4 am 29.05.2011, 12:06 Uhr

Hallo,

bei uns im Krankenhaus gibt es eine Sozialberatung, die einen in solchen Fällen beraten - die können Dir sagen, welche Rechte und Pflichten Du hast. Vielleicht/Vermutlich gibt es das bei Euch auch.

Drücke Dir die Daumen!

LG

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Re: Stationären Aufenthalt für behindertes Kind und Arbeit. HILFE

Antwort von 2x+1Wunder am 29.05.2011, 13:51 Uhr

Hallo,

kann dir nicht im Detail weiterhelfen - aber bei uns gab es im Betrieb mal den Fall, dass eine Mama ihr Tochter (Grundschulalter) zur Kur begleitet hat. Mein Chef war auch nicht begeistert davon, aber letztendlich hat die Krankenkasse in irgendeiner Form (zumindest teilweise) das Gehalt weiterbezahlt. Wie genau das funktioniert hat, weiß ich leider nicht.

Ich denke, das funktioniert wie wenn das Kind krank ist - da kann man sich als betreuender Elternteil ja auch "krankschreiben" lassen - zumindest bei der gesetzlichen Krankenkasse.. Das geht zwar nur für 10 Tage, man kann sich aber die 10 Tage, die dem Vater zustehen, übertragen lassen. Vorraussetzung ist, dass das Kind unter 12 jahre alt ist, kein anderer im haushalt das Kind betreuen kann und ein Arzt attestiert, dass die Betreuung aus ärztlicher Sicht notwendig ist.

So wären ja zumindest schon mal 3 Wochen abgedeckt - aber halt auch der Jahresanspruch auf Freistellung für den Rest des Jahres verbraucht.

Es gibt auch einen Anspruch auf Krankengeld, wenn die bezahlte Freistellung nicht greift, wenn du ein Kind betreuuen mußt. Erkundige dich doch mal bei eurer Krankenkasse!

LG und alles Gute!!

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Re: @Laurakönig

Antwort von montpelle am 29.05.2011, 17:14 Uhr

"Gibt es einen besonderen Kündigungsschutz für Mutter von behinderten Kinder?"

Was hat das mit "behinderten Kindern" zu tun ?
Auch Kinder ohne Behinderung können krank werden .... wenn sie chronisch krank sind, sogar sehr oft.

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Re: Stationären Aufenthalt für behindertes Kind und Arbeit. HILFE

Antwort von sisiro am 29.05.2011, 17:55 Uhr

Ich bin der Meinung, dass Du von der Krankenkasse bezahlt wirst.

Wenn man eine Mutter-Kind-Kur macht, läuft es ja ähnlich.

Da hier aber dein Sohn im Vordergrund steht und es wohl eine Reha-Kur ist, sollte das mit der Krankenkasse abgesprochen werden. Denn das Dein Sohn mit 2,5 Jahren einen Anspruch auf Deine Begleitung hat, ist wohl klar. Also fährst du als Begleitung mit, wirst vom Chef freigestellt ohne Dienstbezüge und erhälst von der KK Dein Gehalt.


Gruß
sisiro
mit ebenfalls Sohn (Hemiparese, 4 Jahre alt)
und vier weiteren Buben

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Re: Stationären Aufenthalt für behindertes Kind und Arbeit. HILFE

Antwort von Jo64 am 29.05.2011, 20:50 Uhr

Hallo,

nein, wenn dein Kind zur Kur muss ist das eine Reha-Kur für das Kind, beantragt sicher über die Rentenversicherung oder? Dann hast du ein Recht auf Freistellung und darfst als Begleitung mitfahren. Die Rentenversicherung zahlt deinen gesamten Lohn. Die RV schickt dir ein Schreiben zu, dass du zum AG mitnehmen musst. DArin steht, dass dein AG bitte das Gehalt weiterzahlen soll und im Anschluss an die Kur dann mit der RV abrechnet. D.h. Dein AG schießt nur vor, was ja ein Vorteil ist, falls verlängert wird die Kur oder so. Und anschl. holt sich dein AG das Geld von der RV wieder. Also bezahlt dein AG keinen Pfennig für dich und braucht nicht jammern.
Das alles aber jetzt nur, wenn es eine Reha ist, die über die RV beantragt wurde, aber das stimmt dann mit Sicherheit, weiss ich ganz genau.

Wenn du in eine Klinik musst, und mit willst, empfiehlt es sich, sich selbst krank schreiben zu lassen. Hat bei mir mal bestens geklappt über 3 Wochen.

Wenn du noch was wissen willst, gern her mit der Frage. Ich habe schon alles durch:-)

LG Jo

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Re: Stimmt!!

Antwort von 2x+1Wunder am 29.05.2011, 22:17 Uhr

Rentenversicherung könnte auch möglich sein...(statt Krankenkasse). Kommt wohl drauf an, wer der Kostenträger der eigentlichen Behandlung/Reha etc. ist. Vielleicht war das bei meiner Kollegin damals auch so?! Weiß nimmer - auf jedenfall, der Chef hat das Geld fürs Gehalt der Kollegin irgendwoher zurück bekommen.

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@Laurakönig: hast PN - oT

Antwort von 4hamänner am 30.05.2011, 1:31 Uhr

.

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Re: Stationären Aufenthalt - keine KUR

Antwort von 4hamänner am 30.05.2011, 1:38 Uhr

Bei Pelzerhaken handelt es sich nicht um eine Kur sondern um ein SPZ, das stationär aufnimmt. Man beantragt dafür keine Kur - auch keine Reha, sondern braucht eine Einweisung in ein Krankenhaus. Das hat auch den Vorteil, dass es nicht als Kur angerechnet wird, man also noch darauf Anspruch hat.

Pelzerhaken selber hat Sozialarbeiter, die sich mit dem Problem vielleicht auskennen. Die wissen vielleicht mehr.

Wir waren übrigens auch dort - ist aber jetzt schon fast 6 Jahre her :-) Ich fand es sehr schön. Leider etwas weit weg für uns, deshalb waren wir nicht noch mal dort. Es gibt Familien, die jedes Jahr wiederkommen.

Liebe Grüße
Anja

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Kündigungsschutz nicht, aber

Antwort von bubumama am 30.05.2011, 10:34 Uhr

ich glaube, mehr "Kranktage" fürs Kind, also wo Du als Mutter daheimbleiben kannst.

Wende Dich mal an Deinen KK oder übers Familienministerium (glaub ich das ging darüber), da gibt es eine Broschüre für Eltern mit behinderten Kindern, wo einiges über Förderung, Besonderheiten, wichtigen Infos usw. drinsteht.

melli

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