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Geschrieben von Marge.S am 27.05.2011, 12:51 Uhr

Frage an die Eltern mit Mehraufwand

Was bedeutet das genau Mehraufwand ??? Ab wann trifft das zu ?
Der Mann von der Frühförderung meinte heute er schickt uns mal jemand vorbei, der uns beraten kann wo wir finanzielle hilfe beantragen können da wir ja auch einen Mehraufwand haben .
Kapier ich nicht ganz

 
9 Antworten:

Re: Frage an die Eltern mit Mehraufwand

Antwort von LUSI29 am 27.05.2011, 13:51 Uhr

Hat er vielleicht von einer Pflegestufe gesprochen?Das ist das einzigste was ich weiß.Wir haben die auch beantragt und der medizinische Dienst war vor 14 Tagen bei uns.Mal schauen ob wir die Pflegestufe bekommen.

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Re: Frage an die Eltern mit Mehraufwand

Antwort von Schnecke3 am 27.05.2011, 13:54 Uhr

Hallo,
der Mann von der FF meinte sicher, dass ihr eine Pflegestufe beantragen sollt bzw. könnt. Wenn ihr die bekommen solltet, bekommt ihr Pflegegeld.
Dabei zählt der Mehraufwand, den ihr für eure (behinderte oder entwicklungsverzögerte Tochter (Sohn?) im Vergleich zu einem normal entwickelten, nicht verzögertem, gleichaltrigen Kind habt.. Dafür gibt es Vergleichstabellen, in denen für jedes Alter steht, wie viel Zeit man für die jeweilige Verrichtung bei einem normalen Kind brauchen soll. Und diese Zeit wird von der Zeit abgezogen, die ihr braucht. Und das was übrig bleibt, zählt dann zu den Pflegeminuten. Und je nachdem, wie viel euch da anerkannt wird, bekommt ihr dann PS 1 oder 2 oder 3 (bei einem kleinen Kind eher unwahrscheinlich).
Mal als Beispiel: Nehmen wir mal an, dein Kind ist 2 Jahre alt. Dann wird bei einem normalen Kind davon ausgegangen, dass man 48 min am Tag länger braucht zum Essen vorbereiten und zum Essen selbst (4 Mahlzeiten a 10 min + jeweils 2 min zum Kleinschneiden), die meisten Kinder essen da ja eigentlich schon selbst und können am Tisch mitessen. Dumusst dein 2jähriges Kind aber vollständig füttern, das Essen pürieren etc. und brauchst pro Mahlzeit 20 min zum Füttern und 5 min zum Pürieren und musst ihr vielleciht sogar 5 Mahlzeiten geben, weil sie wenig wiegt und nur wenig auf einmal essen kann. Dann kommst du auf 125 min am Tag fürs Essen und Essenvorbereiten. Entsprächen in dem fiktiven Beispiel also einem Mehraufwand von 77 min. Das Gleiche gilt dann beim Wickeln, Waschen, Anziehen..Auch Fahrten zu Therapien zählen. Du musst einfach abschätzen, wie groß dein Mehraufwand insgesamt ist und dann entscheiden, ob es für euch einen Sinn macht, eine Pflegestufe zu beantragen
Wenn du dich über Pflegestufen etc. informieren willst, kannst du das bei Rehakids.de tun!
Hoffe, mein Geschreibsel ist verständlich..
Ist toll, wenn ihr eine Beratung bekommt.
Gruß,
Katja

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Re: Frage an die Eltern mit Mehraufwand

Antwort von 4hamänner am 27.05.2011, 19:43 Uhr

Hallo,

ich kann dir folgende Seiten sehr empfehlen, da findest du alles zu den Pflegestufen und auch zum MDK:

http://www.pflege-abc.info/

http://www.pflegestufe.info

Leider zielen die meisten Infos aber auf die Pflege von alten Menschen und nicht von Kindenr ab. Besonderheiten zur Berechnung des Mehraufwands bei der Pflege von Kindern findest du direkt in den Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit.

http://www.mdk.de/media/pdf/Begutachtungsrichtlinien_screen.pdf

Spezielle Angaben zu den Zeiten bei Kindern findest du unter D4.0/III./9.

Interessant dürfte hier auch der Absatz E1 sein, da es darüber auch noch andere Mittel gibt (für den Familienentlastenden Dienst).

Bei einem Pflegeprotokoll brauchst du eigentlich nur genau aufzuschreiben, wie oft du dein Kind versorgst und wenn es länger dauert als normal wieso und wielange. Alle "normalen" Zeiten sind vorgegeben siehe:

http://www.pflegestufe.info/pflege/zeiten.html

Also wenn du dein Kind öfter als normal wickeln musst, dann brauchst du nur zu begründen warum. Die Zeit dagegen brauchst du nicht aufzuschreiben, wenn es nicht auch noch Gründe gibt, weshalb jedes einzelne Wickeln länger dauert (zum Beispiel weil wegen Reflux jedesmal ein kompletter Wäschewechsel nötig ist oder weil das Kind sich krankheitsbedingt "wehrt").

Falls für euch Pflegestufe 3 in Betracht kommt, solltet ihr wissen, dass der Pflegeaufwand nachts TÄGLICH anfallen muss (nur ausnahmsweise ca. einmal wöchentlich nicht). Achtung: Beruhigen zählt nicht als Pflege, es muss dann schon umlagern, oder Essen, Trinken oder Toilettengang / Windeln sein.

Bei Kindern unter 8 Jahren braucht man sich übrigens auch noch keine Gedanken über die Zeiten für Hauswirtschaft zu machen, die werden als gegeben angenommen.

Beantragt es - falls es für euch in Frage kommt möglichst noch diesen Monat formlos, die Pflegestufe wird nicht rückwirkend gewährt!!!!

Liebe Grüße und viel Erfolg !!!!
Anja

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ah ok, Vielen Dank. Keine ahnung ob es bei uns zutrifft

Antwort von Marge.S am 28.05.2011, 9:19 Uhr

Mein sohn kam im Juli 09 in der 24+1 ssw zur Welt.
Er hat sehr starke Probleme was die Bewegung angeht. er wird ja bald 2 jahre und beginnt erst jetzt sich zu drehen. Wobei er dabei auch große Mühe hat. Er ist halt sehr unzufrieden da er vom Kopf her einfach weiter ist als der Körper selbst.
Er kann selbst auch noch nicht essen, bzw hebt er auch seine Flasche nicht selbst.
Aufgrund seines Kurzdarms haben wir entweder mit durchfällen oder mit Verstopfung zu kämpfen.
Er bekommt 2 mal die woche Physio und einmal kommt jemand von der Frühförderung. Sie kommen zwar zu uns heim, aber es kostet trotzdem Zeit da ich ihn nicht allein lassen kann, da er sonst sofort anfängt extrem zu brüllen

hm alles in allem kostet er sicher mehr Zeit als ein gesundes Kind. aber ob das ausreicht um eine Pflegestufe zu bekommen ?
Naja mal sehn. Bis gestern wusste ich gar nicht das uns sowas eventuell zusteht.
Danke für die antworten

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Re: ah ok, Vielen Dank. Keine ahnung ob es bei uns zutrifft

Antwort von Schnecke3 am 28.05.2011, 13:37 Uhr

Hallo Julia,
nach dem, was du schreibst, steht euch sicherlich eine Pflegestufe zu! Mindestens 1, wenn nicht 2. Es lohnt sich auf alle Fälle, es zzu probieren. Du hast einen Mehraufwand beim Füttern, beim Trinken, durch die Durchfälle auch beim Wickeln, etc etc. Die Therapien zählen vorraussichtlich nicht, weil da nur der Weg zur Therapie gezählt wird. Wenn ihr regelmäßiger wie 1 mal im Monat zum Arzt müsst, zählt das auch.
Traurig, dass euch nicht schon früher jemand drauf aufmerksam gemacht hat! Aber das ist oft so. Man muss sich um alles selbst kümmern...
Habt ihr denn einen Schwerbehinderten-Ausweis? Der würde auch auch zustehen, bei einem 2-jährigen Kind, dass noch nicht läuft (und auch kein Laufen in Sicht ist) sogar das aG. Geht ihr ins SPZ? Auch da hat niemand was gesagt? Wir haben den SBA für unseren Sohn beantragt und 100 % mit B, G, H bekommen, als er 8 Monate alt war, 1 halbes Jahr später hat uns dann das SPZ drauf angesprochen, da frage ich mich auch, weshalb sie das nicht früher gemacht haben. Motorisch ist er leicht weiter wie dein Sohn, konnte sich mit 15 Monaten drehen, mit 21 Monaten robben, aber zusätzlich sehgeschädigt und gehörlos und geistig stark entwicklungsverzögert. Er ist jetzt 3 und kann inzwischen krabbeln und zieht sich überall hoh.
Informier dich einfach mal über Pflegestufe und SBA! Wie geschrieben, findest du bei Rehakids gute Infos. Da findest du auch eine Pflegegeldfibel für Kinder, da steht alles Wichtige drin!
Viel Erfolg!
Gruß,
Katja

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Re: ah ok, Vielen Dank. Keine ahnung ob es bei uns zutrifft

Antwort von Schnecke3 am 28.05.2011, 13:38 Uhr

Hallo,
upps, weiß nicht, wie ich auf Julia komme...
Sorry..
Gruß,
Katja

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Re: ah ok, Vielen Dank. Keine ahnung ob es bei uns zutrifft

Antwort von Schnecke3 am 28.05.2011, 13:38 Uhr

Hallo,
upps, weiß nicht, wie ich auf Julia komme...
Sorry..
Gruß,
Katja

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Re: ah ok, Vielen Dank. Keine ahnung ob es bei uns zutrifft

Antwort von 4hamänner am 28.05.2011, 20:53 Uhr

Ich schreib dir später noch eine PN und schick dir auch unser letztes Pflegeprotokoll mit. Meiner (Pflegestufe 3) wird zwar schon 8 Jahre, aber da kannst du sehen, wie es ungefähr laufen muss.

Liebe Grüße
Anja

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Unbedingt noch bis DI beantragen!!!!

Antwort von 4hamänner am 28.05.2011, 20:59 Uhr

Wie schon geschrieben, solltet ihr das unbedingt noch bis Di, den 31.5. formlos bei eurer Pflegekasse (= Krankenkasse) beantragen. Es ggeht zum einen um das Pflegegeld, dass ihr erst ab Antragsmonat bekommt und auch um Gelder, die für dich in die Rentenkasse eingzahlt werden.
Das könnt ihr auch per Fax erledigen :-) und ihr braucht zu diesem Zeitpunkt noch gar nichts. Ihr müsst nur schreiben, dass ihr die Pflegestufe für euer Kind beantragt. Alles andere reicht ihr entweder nach oder ihr braucht es erst wenn die Gutachterin vom MGK kommt.

Liebe Grüße
Anja

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