Geschrieben von bubumama am 30.05.2011, 10:34 Uhr |
Kündigungsschutz nicht, aber
ich glaube, mehr "Kranktage" fürs Kind, also wo Du als Mutter daheimbleiben kannst.
Wende Dich mal an Deinen KK oder übers Familienministerium (glaub ich das ging darüber), da gibt es eine Broschüre für Eltern mit behinderten Kindern, wo einiges über Förderung, Besonderheiten, wichtigen Infos usw. drinsteht.
melli
- Stationären Aufenthalt für behindertes Kind und Arbeit. HILFE - Laurakönig 29.05.11, 10:18
- Re: Stationären Aufenthalt für behindertes Kind und Arbeit. HILFE - 29+4 29.05.11, 12:06
- Re: Stationären Aufenthalt für behindertes Kind und Arbeit. HILFE - 2x+1Wunder 29.05.11, 13:51
- Re: @Laurakönig - montpelle 29.05.11, 17:14
- Re: Stationären Aufenthalt für behindertes Kind und Arbeit. HILFE - sisiro 29.05.11, 17:55
- Re: Stationären Aufenthalt für behindertes Kind und Arbeit. HILFE - Jo64 29.05.11, 20:50
- Re: Stimmt!! - 2x+1Wunder 29.05.11, 22:17
- Re: Stationären Aufenthalt - keine KUR - 4hamänner 30.05.11, 1:38
- Re: Stationären Aufenthalt für behindertes Kind und Arbeit. HILFE - Jo64 29.05.11, 20:50
- @Laurakönig: hast PN - oT - 4hamänner 30.05.11, 1:31
- Kündigungsschutz nicht, aber - bubumama 30.05.11, 10:34
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Hat hier jemand ein Kind mit einer leichten ND an den Augenlidern ?
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