Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von berita am 08.03.2005, 10:35 Uhr

Kind mit Fehlbildung/Ende der Elternzeit

Hallo,

wenn ich richtig gerechnet habe, ist deine Tochter zum Ende deiner Elternzeit erst ein Jahr alt. In Deutschland stehen einem aber drei Jahre Elternzeit zu. Die ersten zwei Jahre kann man das Bundes-Erziehungsgeld von max. 300 Euro bekommen, wenn man unter die Einkommensgrenzen faellt. Oder hattet ihr Budget beantragt? In manchen Bundeslaendern wie Bayern gibt es unter Umstaenden auch im dritten Jahr noch (Landes-)Erziehungsgeld.

Kuendigen klingt fuer mich nach einer schlechten Idee. In Elternzeit behaelst du wenigstens die Chance, spaeter wieder einzusteigen und bist kostenfrei versichert.

Ob dir staatliche Hilfen zustehen, haengt letztlich auch von deinem Vermoegen und Einkommen deines Partners ab..

LG
Berit

 
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