Geschrieben von berita am 08.03.2005, 10:35 Uhr |
Kind mit Fehlbildung/Ende der Elternzeit
Hallo,
wenn ich richtig gerechnet habe, ist deine Tochter zum Ende deiner Elternzeit erst ein Jahr alt. In Deutschland stehen einem aber drei Jahre Elternzeit zu. Die ersten zwei Jahre kann man das Bundes-Erziehungsgeld von max. 300 Euro bekommen, wenn man unter die Einkommensgrenzen faellt. Oder hattet ihr Budget beantragt? In manchen Bundeslaendern wie Bayern gibt es unter Umstaenden auch im dritten Jahr noch (Landes-)Erziehungsgeld.
Kuendigen klingt fuer mich nach einer schlechten Idee. In Elternzeit behaelst du wenigstens die Chance, spaeter wieder einzusteigen und bist kostenfrei versichert.
Ob dir staatliche Hilfen zustehen, haengt letztlich auch von deinem Vermoegen und Einkommen deines Partners ab..
LG
Berit
- Kind mit Fehlbildung/Ende der Elternzeit - Inchen2010 07.03.05, 20:41
- Re: Kind mit Fehlbildung/Ende der Elternzeit - Heike71 08.03.05, 9:10
- Re: Kind mit Fehlbildung/Ende der Elternzeit - Inchen2010 08.03.05, 9:55
- Re: Kind mit Fehlbildung/Ende der Elternzeit - berita 08.03.05, 10:35
- @berita - Inchen2010 08.03.05, 11:28
- Re: @berita - berita 09.03.05, 20:11
- @berita - Inchen2010 08.03.05, 11:28
- Re: Kind mit Fehlbildung/Ende der Elternzeit - Maria-Maus 08.03.05, 11:28
- Re: Kind mit Fehlbildung/linker unterarm+hand,info tausch - Nurcan 11.04.11, 14:32
- Re: Kind mit Fehlbildung/Ende der Elternzeit - MashasBauch 10.03.05, 12:32
- Re: Kind mit Fehlbildung/Ende der Elternzeit - mamamexico 25.03.05, 0:51
- Re: Kind mit Fehlbildung/Ende der Elternzeit - Lisa Sophie 19.04.05, 14:35
- Re: Kind mit Fehlbildung/Ende der Elternzeit - Heike71 08.03.05, 9:10