Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von berita am 09.03.2005, 20:11 Uhr

@berita

Hallo,

in Haertefaellen kann man von Budget zu Regelbetrag wechseln:

"Die im Antrag getroffene Entscheidung für das Budget oder den Regelbetrag ist für die volle Bezugsdauer verbindlich. Ist im Antrag keine Entscheidung getroffen, wird der Regelbetrag gezahlt. Eine einmalige rückwirkende Änderung ist möglich in Fällen besonderer Härte, insbesondere bei schwerer Krankheit, Behinderung oder Tod eines Elternteils oder eines Kindes oder bei erheblich gefährdeter wirtschaftlicher Existenz oder bei der Geburt eines weiteren Kindes und nach Aufnahme einer Erwerbstätigkeit der berechtigten Person in den ersten sechs Lebensmonaten, die dazu führt, dass der Anspruch auf das Budget entfällt. Bei einer Änderung vom Budget zum Regelbetrag ist die bereits gezahlte Differenz zwischen Budget und Regelbetrag zu erstatten;"

Das bringt natuerlich nur etwas, wenn euch im zweiten Jahr etwas zustehen wuerde, dass die zurueckgezahlte Differenz uebersteigt. Im Zweifelsfall beim Amt erkundigen.

Mit Zustimmung des AG koenntest du auf jeden Fall die Elternzeit verlaengern, wenn du das moechtest.

LG
Berit

 
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