Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von Schnecke3 am 19.03.2019, 9:06 Uhr

Entlastungsbetrag/ Verhinderungspflege

Hallo,
das sind 2 verschiedene Sachen.
Die Verhinderungspflege kannst du privat (also direkt mit Freunden, Nachbarn, Bekannten usw.) ODER über einen Pfegedienst oder einen Familienentlastenden Dienst wie z.B. die Lebenshilfe (in den meisten Region gibt es da auch noch andere) abrechnen.
Den Enlastungsbetrag (die 125 €) MUSST du in den meisten Bundesländern über einen Pflegedienst oder einen FeD abrechnen. Entweder ebenfalls für Betreuung oder für Haushaltsdienstleistungen.
Wir nutzen sowohl die Verhinderungspflege als auch den Entlastungsbetrag über FeDs. Das ist FÜR UNS einfacher (zumal wir privat niemanden kennen, der das machen könnte), weil wir uns auch keinen Kopf über Versicherung und co machen müssen. Wir haben aber auch FeDs, die nicht so extrem viel pro Stunde abrechnen (manche verlangen viel mehr als die Betreuungsperson bekommt- einfach nachfragen. Teilweise geht unser Kind auch in die Ferien (auf eine Jugendfarm z.B.) -/ Samstagsbetreuung der FeDs.
Ach ja, wenn ihr die Verhinderungspflege stundenweise nutzt (also weniger als 8 h am Tag), dann gilt diese 42 Tage Regel NICHt, die meine Vorschreiberin erwähnt. Wenn ihr die Verhinderungspflege mehr als 8 h am Tag nutzt, wird das Pflegegeld gekürzt, nur nicht am 1 und am letzten Tag. Wenn ihr sie also nur 1 oder 2 Tag am Stück länger als 8 h nutzt, wird NICHT gekürzt .
Viele Grüße
Katja

 
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