Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von Sternenschnuppe am 23.03.2019, 14:16 Uhr

Das mit den 6 Monaten stimmt nicht !

Man muss den Pflegebedürftigen bereits 6 Monate zuhause gepflegt haben bevor man es in Anspruch nehmen darf.
Zum Zeitpunkt der Verhunderung muss ein Pflegegrad vorhanden sein.

Bei den eigenen Kindern trifft das in der Regel immer sofort zu, sofern die Einschränkungen nicht durch einen Unfall oder plötzlich auftretende Erkrankung da sind.

Habe das selbst durch und viele Sachbearbeiter legen es immer wieder falsch aus.

 
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