Chronisch kranke und behinderte Kinder

Hilfe für chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von Himbeere90 am 18.03.2019, 21:17 Uhr

Entlastungsbetrag/ Verhinderungspflege

Hallo!
Also ihr habt Anspruch auf verschiedene Leistungen:

Verhinderungspflege

wird für maximal 42 Tage – also sechs Wochen – im Jahr mit bis zu 1.612 Euro von der Pflegeversicherung finanziert. Max 8 Stunden täglich, sonst wird das Pflegegeld gekürzt.

Wenn ihr die Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung nicht nutzt, könnt ihr davon etwas übertragen und habt insg 2400€. Das kann man schnell formlos an die kk schreiben.

Du kannst dir Formulare von der kk schicken lassen, zumindest ist es bei der Techniker so.

Wer kann es machen? Freunde, Bekannte, Nachbarn. Keine Qualifikationen nötig! Nur keine Verwandten.

Wofür? Genau wie du schreibst, wenn ihr verhindert seid. Egal ob Kino oder andere Sachen, das ist nicht wichtig. Es ist aber nicht für häusliche Leistungen gedacht, wie Haushaltshilfe oder ähnliches.

Dafür hat man Zusätzliche Betreuungs- und Entladungsleistungen:

125€ im Monat. Geht nur über einen Dienst, DRK oder wer das eben so bei euch macht. Dafür könnte man eine Haushaltshilfe beauftragen, reicht aber nur für eine Stunde in der Woche, aber immerhin.

Noch Fragen? Ich hoffe es ist verständlich erklärt. ;)

 
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