Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von Benedikte am 01.03.2005, 20:58 Uhr

14-17SSW

habe ich in den beiden letzten Shwangerschaften die Fruchtwasser untersuchungen machen lassen im Anschluss an Feinultraschalle.Letztlich ist nur die Fruhctwasser untersuchung- oder vorher eine Zottenbiopsie- verbindlich zur Feststellung des Down-Syndroms. Die meist mit dem Syndrom verbundenen körperlichen Anzeichen kann man aber auf dem Fein-Ultraschall früh sehen., also soum die 14 SSW.Das ist jedoch nie verbindlich- wenn da was auffällt, musst Du eh die invasive Diagnostik machen lassen. Ich musste sogar unterschreiben, dass ich begriffen habe, dass der Ultraschall nix verbindliches über Down aussagt.Hätte mir nämlich gerne die Fruchtwasseruntersuchungen gespart.

Benedikte

 
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