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Geschrieben von mama von Joshua am 30.08.2010, 22:38 Uhr

?? Wie seid ihr denn drauf????

***Jemanden vom Unterricht beurlauben kann nur ein Lehrer, nciht die Eltern, also ist es sozusagen ermessenssache eines Lehrers, ob er den Grund akzeptiert oder nicht***

Also bitte...wenn mein Kind operiert werden soll, weils medizinisch notwendig ist, dann ist es mir doch schnurzpiepe, ob der Lehrer den Grund und das Datum akzeptiert oder nicht.

***wenn eine wichtige OP ansteht bittet man eben den Lehrer vorher schon, den Schüler vom Unterricht dafür freizustellen, dass ist wie bei ALLEN anderen Arbeitnehmern ja auch! ***

Nö, als ich während meiner Arbeitszeit operiert werden musste, bekam der Vorgesetzte gesagt, daß für dann und dann der Termin steht und es wäre mir nie in den Sinn gekommen, darüber mit jemandem zu diskutieren, ob ich den Termin wahrnehmen kann/ darf.


***Wenn ICh als Lehrer für eine OP freihaben wir schreit ja auch jeder: WARUM NICHT IN DEN FEREIN ???***
Wenn du fehlst, fällst du bei mehreren Klassen aus und somit fehlt auch bei mehreren Klassen der Unterrichtsstoff. Das ist Äpfel mit Birnen verglichen, sorry.

 
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