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Geschrieben von Henni am 30.08.2010, 18:22 Uhr

?? Wie seid ihr denn drauf????

Hallo

bin etwas erstaunt dass ihr da so patzig drauf seid: als Lehrer hat man AUCH die Pflicht, das Einhalten der Schulpflicht zu überprüfen. Das hat mit Wichtigtuen ncihts zu tun, das ist Dienstpflicht. Jemanden vom Unterricht beurlauben kann nur ein Lehrer, nciht die Eltern, also ist es sozusagen ermessenssache eines Lehrers, ob er den Grund akzeptiert oder nicht. Als Eltern kann man um die Entschuldigung vom unterricht bitten. Mehr nicht. Das klingt vielleicht korinthenkackerisch, es ist ja auch nur in den seltensten Fällen erheblich, ob jemand entschuldigt oder eben unentschuldigt fehlt. Das habe ich eher in zusammenhang mit dem jungendamt manchmal nachzuprüfen, gehjt dann emist um abrechnung von Fehlzeiten und so weiter.

wenn eine wichtige OP ansteht bittet man eben den Lehrer vorher schon, den Schüler vom Unterricht dafür freizustellen, dass ist wie bei ALLEN anderen Arbeitnehmern ja auch! Wenn ICh als Lehrer für eine OP freihaben wir schreit ja auch jeder: WARUM NICHT IN DEN FEREIN ??? Und das tun wir bei Schülern natürlich auch! Wenn es aber nciht GEHT, dann muss eben der Arzt über die Dringlichkeit entscheiden und stellt dann eben ggf. ein Attest auf. FERTIG. So ist einfach der rechtllich Gang! Da braucht man sich als Eltern nicht aufzuregen oder unsachlich zu werden!

Alle Gute!!

HEnni

 
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