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Geschrieben von Tinai am 30.08.2010, 18:41 Uhr

Naja Henni

Hallo,,

Aber hier gehts um ein Grundschulkind, um die Aussage "das geht gar nicht" und jeder Arbeitnehmer kann seinem AG einen Wisch unter die Nase halten aus dem eine notwendige OP hervorgeht und eine damit verbunden Krankmeldung. DA kann der AG natürlich Wünsche äußern für die betriebliche Notwendigkeit, wenn eine OP aber notwendig ist, kann er das nicht ändern (ich weiß, wovon ich sprechen). Wenn Du schon den Durchschnitts-Arbeitnehmer zitierst, dann solltest Du das berücksichtigen.

Dass der Lehrer auf Einhalten der Schulpflicht achtet, ja, das ist wichtig, aber hier schwänzt kein Kind und mit solchen Aussagen "geht überhaupt nicht" (was rein sachlich und auch rechtlich nicht stimmt), provoziert er nur, dass das die Eltern vorher gar nicht mehr ankündigen, sondern nur noch die Krankmeldung bringen. Dann kennt er den Grund auch nicht.

Hier geht es nicht um Abschlussprüfungen, Abitur oder sonst wichtige Klassenarbeiten. Hier geht es um 2,3 oder 4 Tage Unterricht in der Grundschule! Und da sollte man dann schon einen anderen Maßstab anlegen.

Gruß Tina

 
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