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von dhana  am 18.03.2012, 12:31 Uhr

@Suse

Hallo,

nein, für Bayern ist rein der Notendurchschnitt des Übertrittszeugnisse ausschlaggeben - egal was die Jahre davor war, egal wie das Kind lernt, ...

Es ist vorgeschrieben wieviele Proben in dem Zeitraum Sep-Mai geschrieben werden, sogar wieviele Wochen probenfrei sein müssen....
Und dann zählt rein der Notendurchschnitt aus Deutsch, Mathe und HSU
2,33 - Gymnasium
2,66 - Realschule
darunter Haupt- bzw. Mittelschule

Wenn Eltern anderer Meinung sind, können sie die Kinder zum Probeunterricht anmelden.

Lernverhalten ect. ist für das Übertrittszeugnis nicht ausschlaggebend.

LG Dhana

 
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