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Geschrieben von Familie05 am 09.02.2008, 11:07 Uhr

Schulwahl

Hallo
Ja bei der GS ist das vorgeschrieben wenn mann nicht ein triftigen Grund hat .Gründe sind zum bsp. man zieht während des Schuljahres um also könnte man gleich am neuen Ort die Schuleinführung machen aber so einfach ist das auch nicht .LG

 
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