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Geschrieben von Schneckchenmama am 20.06.2007, 12:20 Uhr

Schulbegleitung (Rheinland-Pfalz)

Hallo,
das mit einem Schulbegleiter ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland und von Schulkreis zu Schulkreis gelöst. In unserem Land/Schulkreis liefe das über das Jugendamt. In unserem Nachbarlandkreis/Schulkreis (gleiches Bundesland) läuft das wieder über das Versorgungsamt und dem Amtsarzt.
Dort wo die Diagnose gestellt wurde,
kann man auch eine Empfehlung ausstellen. Am Ende wird es eine Person sein, die irgendeinem Träger e.V. angehört und hoffentlich schon einmal etwas vom Asperger-Syndrom gehört hat. Schulen für Körperbehinderte oder Schulen oder Klassen für Hörbehinderte (da ja unter anderem oft eine auditive Über- oder Unterempfindlichkeit vorliegt), sollen ideal sein. Die Klassenstärke ist geringer und das Kind ist nicht der "Exot" in der Klasse. Also, ich würde wie die Mutter in unserem Bekanntenkreis vor gehen: Jugendamt, Schulamt, falls nötig Versorgungsamt.
LG.: Schneckchenmama

 
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