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Geschrieben von Sodapop am 31.03.2014, 10:14 Uhr

Klassische Kompetenzüberschreitung der Schule

Die Aufsichtspflicht der Schule beginnt mit dem Betreten des Schulgebäudes und endet nach Verlassen diesselben.

Wie ein Kind zur Schule kommt steht im Ermessen der Eltern. Wenn diese der Ansicht sind, dass das Kind alleine in die Schule fahren kann, dann muss das die Schule akzeptieren.

Es mag vielleicht sein, dass eure Schule sich da quer stellt, aber das Recht ist nicht auf deren Seite.

Grüße
Sodapop

 
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