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Geschrieben von MM am 31.03.2014, 21:30 Uhr

Agnetha, das ist ja nochmal was anderes...

... denn die Lehrerin bzw. die Schule hat halt in dem Fall dieses Kriterium gewählt, da sie anhand dessen wohl meint, die Fahrradfahrfähigkeiten des Kindes am ehesten "messen" zu können. Und die, die diese Messlatte nicht erfüllen, werden halt ausgeschlossen, bis sie das Lernziel´, dokumentiert in Form dieser Prüfung, auch erreicht haben.

Das mag man nicht toll finden, aber es ist was anderes, was was von Verbot zu faseln!

Sie tun ja nicht so, als sei es generell verboten! Das ist ein Unterschied. Sie sagen nur, "bei UNS fährt niemand ohne diesem Wisch mit, weil wir da sicherheitstechnisch etc. Bedenken haben, die Verantwortung zu übernehmen." Und nicht etwa: "Ohne diesen Wisch darf GENERELL kein Kind mit dem Rad zur Schule oder sonstwohin fahren."

 
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