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Geschrieben von Ilad am 04.06.2013, 9:46 Uhr

Klassenarbeit werten

Die 30 %-Regel besagt m.E., dass man eine Arbeit nicht werten MUSS. Wenn man aber als Lehrer hinter den Noten steht, z.B. weil die Klasse generell einen schwachen Leistungsstand hat, oder einige Schüler "faul" waren etc., dann KANN man sie genehmigen lassen.
Dazu schreibt man einen Antrag an die Schulleitung, in dem man begründet, warum man die Arbeit werten lassen möchte. Daraufhin schaut sich der Schulleiter die Arbeit und die Bewertungsgrundlage an und genehmigt das dann oder nicht.
Es kann ja auch mal sein, dass die Arbeit viel zu schwer für die Klasse konzipiert worden ist. Deshalb ist es richtig, dass die Schulleitung da noch mal raufschaut.
Ich weiß aber nicht, ob das in allen Bundesländern so geregelt ist.

 
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