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Geschrieben von salsa am 20.07.2006, 21:51 Uhr

hitzefrei ..die regelungen sind überall verschieden ...

...habe den bericht gerade gefunden ... bei uns an der schule ist immer um 12.20 uhr für alle schulfrei.....

Hitzefrei wird geprüft
Das Saarland will die sommerliche Erleichterung abschaffen. Die SPD-Opposition protestiert

Von Volker Hildisch, Saarbrücken

Das, worauf sich Generationen von Schülern im Sommer gefreut haben, soll es im Saarland ab dem kommenden Schuljahr nicht mehr geben: Hitzefrei. Der saarländische Kultusminister Jürgen Schreier (CDU) ist der Meinung, dass sich garantierte Unterrichtszeit und Hitzefrei widersprechen. Die Verlässlichkeit des Unterrichts gegenüber den (berufstätigen) Eltern habe Priorität vor einem vorzeitigen Schulende an heißen Tagen. Damit hätte das Saarland eine wesentlich härtere Regelung für schwitzende Schüler als andere Bundesländer.

Bis zum Ende dieses Schuljahres gilt im Saarland, wo am 8. August 2003 der deutsche Hitzerekord von 40,8 Grad gemessen wurde, noch die alte Regelung: Wenn die Außentemperatur um zehn Uhr 23 Grad beträgt, ist nach der vierten Stunde unterrichtsfrei. Allerdings nur in den Klassenstufen 1 bis 9, die älteren Schüler müssen weiter brüten – wegen des verdichteten Stundenplanes beim achtjährigen Gymnasium manchmal bis zur 8. oder 9. Stunde. Die jüngeren Schüler dürfen nur nach Hause entlassen werden, wenn sie dort nicht vor verschlossenen Türen stehen, weil Vater und Mutter arbeiten. Die Aufsehen erregende neue Regelung, die sich derzeit in der Anhörung befindet, schafft Hitzefrei ab und sieht als Erleichterung für die Schüler lediglich vor, dass bei Temperaturen, bei denen die Schüler bisher hitzefrei bekommen haben, in Zukunft keine Klassenarbeiten und keine schriftlichen Überprüfungen mehr geschrieben werden. An solch heißen Sommertagen liegt es nach Auffassung des saarländischen Kultusministeriums im Ermessen der Lehrer, die verbleibenden Stunden bis zum regulären Unterrichtsende beispielsweise zum Wiederholen des Unterrichtsstoffes sowie zum Anfertigen von Hausaufgaben oder als Klassenleiterstunde zu nutzen.

Die Neuregelung soll nicht nur dem Ziel dienen, den Unterrichtsausfall zu reduzieren. Sie soll vor allem berufstätigen Eltern die Sicherheit geben, dass ihre Kinder generell von der ersten bis zur fünften Unterrichtsstunde unter Aufsicht sind. Insofern diene der Erlass auch einer Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sagte ein Ministeriumssprecher. Doch dieses Thema eignet sich natürlich besonders für hitzige politische Debatten. Die SPD-Opposition wirft dem Kultusminister übertriebenen Bürokratismus vor. Man sollte die Entscheidung den jeweiligen Schulen überlassen, wie sie mit zu großer Hitze im Klassenraum umgehen. Die FDP meint: Nicht durch „Hitzefrei“ fiel der meiste Unterricht aus, sondern durch fehlende Lehrer. Auch die Lehrergewerkschaft GEW ist der Auffassung, eine zentrale Regelung sei überflüssig. Unterstützung bekommt der Kultusminister dagegen aus der eigenen Partei: „Wer künftig bei hochsommerlichen Temperaturen aus der Grundschule kommt, sollte seine Hausaufgaben bereits erledigt haben. Dann besteht die Möglichkeit, umgehend Abkühlung im Schwimmbad zu suchen.“

Eine zentrale Regelung gibt es in Baden-Württemberg nicht mehr. Dort können die Schulleiter entscheiden, was in Zeiten großer Hitze passiert. Praktisch richten sich die meisten nach Auskunft des Ministeriumssprechers aber immer noch nach einem schon längst außer Kraft gesetzten Erlass. Der sah vor: Wenn um 11 Uhr 25 Grad im Schatten gemessen werden, ist nach der vierten Stunde unterrichtsfrei. Ähnlich sieht die Regelung in Berlin aus: Bei 25 Grad um 11 Uhr ist ab 12.30 Uhr Unterrichtsschluss, ist es bereits um 10 Uhr so heiß, endet die Schule um 11.30 Uhr . Für vorhersehbare Hitze-Wetterlagen gibt es die Möglichkeit, die Länge der Unterrichtsstunden von 45 auf 30 Minuten zu reduzieren. Höhere Hürden gelten im kühlen Norden. In Hamburg muss es um 11 Uhr 27 Grad heiß sein, bevor die Schulleiter Hitzefrei geben können. Dafür gilt diese Regelung aber bis einschließlich 11. Klasse. Bei Schülern der Klassenstufen 1 bis 4 muss aber sicher gestellt sein, dass die Kinder in einem solchen Fall betreut werden.

 
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