Geschrieben von TheFirefox am 26.02.2016, 16:18 Uhr |
Hier noch ein interessanter Link: Dienstaufsichtsbeschwerde.
https://www.das.de/de/rechtsportal/schule-und-unterricht/rechtsbehelfe/formlose-rechtsbehelfe.aspx
Was tun, wenn auch die Schulleitung nicht (schnell genug) aktiv wird:
"(Dienst-) Aufsichtbeschwerde
...jetzt reichts's - ab nach oben!
Eine weitere Möglichkeit, sich neben oder auch anstelle der Gegenvorstellung bspw. gegen fehlerhafte Entscheidungen der Schule zur Wehr zu setzen, ist die (Dienst-) Aufsichtsbeschwerde. Wie der Name schon sagt, wendest du dich hier nicht an die Schule, sondern ohne Umwege direkt an die übergeordnete Behörde (z.B. das staatliche Schulamt). In diesem Fall wird die Schulaufsicht direkt bei der Schule nachfragen, wie der Sachverhalt zustande gekommen ist und was bereits unternommen wurde. Die Schulaufsicht hat nämlich grundsätzlich das Recht, Einzelfallentscheidungen der Lehrer, Schulleiter oder Klassenkonferenz aufzuheben, wenn sie diese als unrechtmäßig oder pädagogisch unsinnig ansieht.
Man unterscheidet zwischen der Dienstaufsichtsbeschwerde und der sog. Fachaufsichtsbeschwerde. Beide Beschwerdearten kannst du natürlich auch miteinander verbinden.
Kritik am Lehrer
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist dann von dir einzulegen, wenn du gegen das gegen das persönliche Auftreten und Verhalten deines Lehrers vorgehen möchtest. Den Rechtsbehelf der Dienstaufsichtsbeschwerde kannst du sogar auch dann anwenden, wenn du nicht selbst betroffen bist. Wenn du also mitbekommst, dass ein Lehrer sich dir gegenüber zwar einwandfrei verhält, er aber einen anderen Schüler ständig fertigmacht, so kannst du trotzdem eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben.
Beachte: Dies gilt aber nicht für die Gegenvorstellung und die Fachaufsichtsbeschwerde; um diese Rechtsbehelfe anwenden zu können, musst du auf jeden Fall selbst betroffen sein.
Beispiel: Der Lehrer verletzt seine Aufsichtspflicht.
Wenn Gespräche mit deinem Lehrer zu nichts führen und du dich (oder deine Eltern bei Minderjährigkeit) dazu entschließt, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen deinen Lehrer einzulegen, ist zu beachten, deiner Beschwerde eine hieb- und stichfeste Begründung beizufügen! Eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann weitreichende und ernsthafte Konsequenzen für den kritisierten Lehrer haben. Deshalb solltest du vorher gut überlegen, ob diese Maßnahme wirklich angebracht ist!
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- Ist dass schon Mobbing oder noch normal? - Schubidubidu 26.02.16, 11:08
- Re: Ist dass schon Mobbing oder noch normal? - Ani77 26.02.16, 11:37
- Re: Ist dass schon Mobbing oder noch normal? - 2auseinemholz 26.02.16, 11:57
- Weder das eine, noch das andere - TheFirefox 26.02.16, 13:00
- Hier noch ein interessanter Link: Dienstaufsichtsbeschwerde. - TheFirefox 26.02.16, 16:18
- Re: Ist dass schon Mobbing oder noch normal? - Pamo 26.02.16, 13:52
- hingehen im Notfall immer wieder - schildkröte0106 26.02.16, 14:21
- Re: Ist dass schon Mobbing oder noch normal? - Carmar 26.02.16, 14:47
- Re: Ist dass schon Mobbing oder noch normal? - germanit1 26.02.16, 16:58
- Re: Ist dass schon Mobbing oder noch normal? - MamaMalZwei 26.02.16, 17:34
- Re: Ist dass schon Mobbing oder noch normal? - Schubidubidu 26.02.16, 19:43
- Re: Ist dass schon Mobbing oder noch normal? - FelisMam 26.02.16, 20:28